Kurz zu „Neutralitätsgebot“: „Kreuz bleibt“

Die Vorgangsweise rund um religiöse Symbole sieht Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) im neuen Regierungsabkommen zwischen SPÖ und ÖVP klar geregelt: „Das Kreuz bleibt“, so der ÖVP-Minister.

Er verstehe die Begriffsverwirrung rund um das „Neutralitätsgebot“ im Öffentlichen Dienst nicht, so Kurz am Donnerstag gegenüber der APA. Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hatte am Mittwoch rund um den Ministerrat gemeint, das man noch „mit allen Religionsgemeinschaften“ diskutieren müsse, was das Gebot „im einzelnen genau heißt“ und ob das Kreuz in Gerichtssälen und Schulen bleiben kann - mehr dazu in Kopftuch und Kreuz: Diskurs über Neutralitätsgebot.

Kein Thema

Für Kurz braucht es eine solche Diskussion nicht. „Die Entfernung des Kreuzes aus der Klasse oder dem Gerichtssaal war weder Ergebnis noch Thema bei den Verhandlungen über das Regierungsprogramm“, so der Integrationsminister.

Kreuz in Klassenzimmer

APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Kreuz kann in Gerichtssälen und Schulen bleiben

„Vereinbart wurden in diesem Bereich konkret zwei Dinge: Erstens das Verbot der Vollverschleierung durch ein eigenes Gesetz. Zweitens das Untersagen des Tragens sichtbarer politischer oder religiöser Symbole für Richter, Staatsanwälte und Polizisten.“ Derzeit sei das Kopftuch in diesen Berufen zwar noch kein Thema, das sei aber eine Frage der Zeit, sagte der Minister.

Bildungsministerin: Mit Duzdar akkordiert

Auch Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) sagte gegenüber der APA, das Kreuz werde auch zukünftig in Österreichs Klassenzimmern hängen. Das sei im Übrigen auch mit Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) so akkordiert, so die Ministerin. „Das Neutralitätsgebot, wie es im Arbeitsprogramm der Bundesregierung formuliert ist, betrifft das Kreuz im Klassenzimmer nicht. Die Kreuze werden weiterhin im Klassenzimmern hängen“, so Hammerschmid.

Eigene Regeln je nach Bundesland

Derzeit müssen in Schulen, an denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, in allen Klassenräumen Kreuze hängen. Für Pflichtschulen kann es je nach Bundesland eigene Regeln geben - so geben etwa einige Länder unabhängig von der Zahl der christlichen Schüler jedenfalls ein Kreuz vor.

Wo weniger als die Hälfte der Schüler Christen sind, müssen die Kreuze aber nicht unbedingt abgehängt werden, hat das Bildungsministerium zuletzt festgehalten. In diesem Fall „dürfen“ Kreuze angebracht werden, weil es sich laut Verfassungsgerichtshof nicht nur um ein religiöses, sondern auch um ein „Symbol der abendländischen Geschichte“ handle. In diesem Fall trifft die Schule also jetzt schon selbst die Entscheidung.

Vollverschleierung untersagt

In dem am Wochenende beschlossenen SPÖ-ÖVP-Abkommen heißt es zum Thema Vollverschleierung: „Wir bekennen uns zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetzt. Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt.“

Die Passage zum öffentlichen Dienst enthält folgenden Wortlaut: „Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird.“

Geldstrafen vorgesehen

Das Vollverschleierungsverbot wird im Rahmen des Integrationsgesetzes verabschiedet und sieht beim Tragen von Burka oder Nikab Strafen von 150 Euro vor. Das gesamte Integrationsgesetz, das aus einer Sammlung von Gesetzen besteht, soll nächste Woche am Montag (6. Februar) in Begutachtung gehen und Ende März im Ministerrat beschlossen werden. Das „Neutralitätsgebot“ im öffentlichen Dienst wird indes nicht über ein Gesetz geregelt, sondern erfolgt durch von den betroffenen Ministerien Inneres und Justiz erlassene Bestimmungen.

religion.ORF.at/APA

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