IGGÖ-Präsident kann EuGH-Urteil „nachvollziehen“

Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ibrahim Olgun, kann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kopftuchverbot laut eigener Aussage „nachvollziehen“.

Es gehe darum, alle Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln, sagte Olgun am Dienstag zur APA. Grundsätzlich sprach er sich aber gegen jegliche Verbote religiöser Kleidung aus. Er vertritt allerdings weiterhin die Ansicht, dass es sich beim Kopftuch für muslimische Frauen um kein religiöses Symbol handle, sondern um einen „Teil der Glaubenspraxis“.

Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) Ibrahim Olgun

IGGÖ

Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ibrahim Olgun

Nicht mit Kreuz zu vergleichen

Daher könne man dieses nicht etwa mit dem christlichen Kreuz vergleichen. Zur internen Diskussion in der IGGÖ über ein theologisches Gutachten zur Bekleidung von Frauen kündigte er an, dass sich das zuständige Beratungsgremium Ende März noch einmal mit dem Thema befassen werde. Auch in weiteren Feldern wolle man eine Strategie beziehungsweise einen Arbeitsplan festlegen.

In der vergangenen Woche hatte die IGGÖ mit einem „Beschluss“ auf ihrer Website, das Tragen von Kopftüchern für Frauen und Mädchen sei „ein religiöses Gebot“, für eine politische Kontroverse gesorgt - mehr dazu in Kritik an „Kopftuchgebot“ für Musliminnen.

religion.ORF.at/APA

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