Bayern: Burka- und Nikab-Verbot in einigen Bereichen
Gesichtsschleier sind damit künftig unter anderem für Beamte und Angestellte im Öffentlicher Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Wahllokalen verboten. Gemeinden haben zudem freie Hand, Burka und Nikab bei Vergnügungsveranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten.
APA/dpa/Frank Leonhardt
Mimik „Grundlage für Miteinander“
„Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche dieser Kommunikationskultur.
In Österreich tritt am 1. Oktober ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum in Kraft - mehr dazu in Burka-Verbot: Ab Oktober wird gestraft. Wer ab diesem Zeitpunkt vollverschleiert - etwa mit Burka oder Nikab - in die Öffentlichkeit tritt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro rechnen.
religion.ORF.at/dpa