Brot und Wein: Gluten muss sein

Der Vatikan hat dazu ermahnt, Hostien und Wein für die Kommunion nicht ungeprüft zu kaufen. Glutenfreie Hostien sind für die Kommunion ungeeignet, erinnerte der Vatikan am Wochenende weltweit Bischöfe an die Bestimmungen für die Kommunion.

In der römisch-katholischen Kirche müssen Hostien aus ungesäuertem Weizenbrot hergestellt werden. Abgeleitet wird diese Vorschrift aus der Bibel beziehungsweise aus der Annahme, dass Jesus beim letzten Abendmahl wahrscheinlich Weizen- oder Gerstenbrot verwendete. „Hostien, die überhaupt kein Gluten enthalten, sind für die Eucharistie ungültige Materie“, beschrieb das die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre in einem Brief 2003 an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen - unterschrieben vom damaligen Kardinal Joseph Ratzinger.

Ein Priester teilt Hostien aus

APA/Hand Klaus Techt

Der Leib Christi: Für einige unverträglich?

Doch was tun Katholiken, die unter Glutenunverträglichkeit leiden? Immerhin betrifft das etwa ein Prozent der Bevölkerung in Österreich, wie die Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie auf ihrer Website schreibt. Die Therapie der Unverträglichkeit, die zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann, bestehe „in der Einhaltung einer strikten glutenfreien Ernährung, und das unbedingt ein Leben lang“.

„Gültige Materie“

Hier kommt die katholische Kirchen den Gläubigen entgegen: Es dürfen glutenreduzierte Hostien ausgeteilt werden. „Gültige Materie“ sind laut Glaubenskongregation „Hostien, die wenig Gluten enthalten, jedoch so viel, dass die Zubereitung des Brotes möglich ist ohne fremdartige Zusätze und ohne Rückgriff auf Vorgangsweisen, die dem Brot seinen natürlichen Charakter nehmen“.

Die größte Hostienbäckerei Österreichs ist die der Steyler Missionare in Mödling. Hier bestellen die Pfarren ihre Hostien, pro Woche werden 150.000 davon hergestellt. Leiterin Johanna Nemetz kann im Gespräch mit religion.ORF.at bestätigen, dass die Nachfrage nach verträglichen Oblaten steigt: „Das wird verstärkt verlangt.“ Bei den Steyler Missionaren selbst werden allerdings keine glutenreduzierten Hostien hergestellt, sondern über Deutschland bezogen.

Gluten nötig für „Eucharistiefähigkeit“

Um „eucharistiefähig“ zu sein, benötigten Hostien einen „geringen Anteil an Gluten“, so Nemetz. Dieser sei für Menschen mit Unverträglichkeit nicht spürbar, „es ist noch nie etwas passiert“. Der Anteil betrage zehn Milligramm auf 100 Gramm Mehl, so die Leiterin der Hostienbäckerei. Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, werden die speziellen Hostien in einem Extrasackerl an die Pfarren geliefert - um auf Nummer sicher zu gehen, sehen die Scheibchen für Zöliakie-Patienten obendrein etwas anders aus als die „normalen“.

Hostien gibt es in verschiedenen Größen

APA/dpa/Nicolas Armer

Hostien gibt es in verschiedenen Größen

„Sie sind eine Spur größer und ganz weiß“, so Nemetz, anders als die bräunlichen Brothostien, die es in verschiedenen Größen gibt. Die kleinste ist die „Laienhostie“, die an die Gläubigen während der Messe verteilt wird. Mit sechs Zentimetern Durchmesser um einiges größer ist die „Priesterhostie“, die bei der Wandlung in der Mitte durchgebrochen und auch manchmal ausgeteilt wird. Am größten mit 13 Zentimetern Durchmesser ist die „Konzelebrationshostie“ - sie kommt bei Konzelebrationsmessen zum Einsatz, an denen mehrere Priester oder Bischöfe gemeinsam teilnehmen.

Auch Wein erlaubt

Im schlimmsten Fall können Gläubige mit Glutenunverträglichkeit auf das Blut Christi zurückgreifen: „Ein Gläubiger, der an Zöliakie leidet und dem es nicht möglich ist, unter der Gestalt des Brotes, auch nicht des Brotes mit wenig Gluten, zu kommunizieren, kann unter der Gestalt des Weines allein die Kommunion empfangen“, konzedierte der Vatikan 2003.

Was den Wein angeht, so gibt es auch hier Ausnahmen, etwa für Alkoholkranke und Menschen, die keinen Alkohol trinken dürfen. Hierzu schreibt die Glaubenskongregation: „Sowohl frischer als auch konservierter Traubensaft, dessen Gärung durch Vorgangsweisen unterbrochen wurde, die nicht dessen Natur verändern (zum Beispiel durch Einfrieren), ist für die Eucharistie gültige Materie.“

Vorsicht vor Kauf im Internet

Das von Kurienkardinal Robert Sarah unterzeichnete Schreiben vom Samstag „über das Brot und den Wein für die Eucharistie“ enthält also keine Neuerungen, sondern bekräftigt nur bereits geltende Regeln, wohl nicht ganz anlasslos. So ermahnt der Vatikan laut der katholischen Nachrichtenagentur Kathpress dazu, Hostien und Wein für die Kommunion nicht ungeprüft im Internet oder Supermärkten zu kaufen.

Angesichts „eines geringer werdenden Respekts vor dem Heiligen“ müssten die Bischöfe sicherstellen, dass nur geeignete Produkte verwendet würden, und deren Verteilung und Verkauf regeln, heißt es in dem Rundschreiben. Auf keinen Fall erlaubt ist die Beifügung von Früchten, Zucker oder anderen Süßungsmitteln. Das verwendete „Brot“ müsse „ungesäuert, aus reinem Weizenmehl zubereitet und frisch sein“. Der Frischegrad der oft per Post georderten Hostien wird nicht genauer definiert. Gegen Hostien und Wein, für die gentechnisch veränderte Zutaten verwendet wurden, hat der Vatikan interessanterweise bisher nichts einzuwenden.

Johanna Grillmayer, religion.ORF.at

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