Australien: Beichtgeheimnis auch bei Missbrauch

Die australischen Bischöfe lehnen eine gesetzliche Verpflichtung von Priestern ab, Missbrauchsfälle, von denen sie in der Beichte erfahren haben, bei der Polizei anzeigen zu müssen. Das berichtet Kathpress am Dienstag.

„Die Beichte ist in der katholischen Kirche die spirituelle Begegnung mit Gott durch den Priester. Das ist ein fundamentaler Bestandteil der Religionsfreiheit, der in Australien und vielen anderen Ländern gesetzlich abgesichert ist. Das muss in Australien so bleiben“, betonte Erzbischof Denis Hart demnach in einer am Montag veröffentlichten Presseerklärung.

„Strafverfolgung von Missbrauchsfällen“

Damit reagierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz auf einen Vorschlag der staatlichen Kommission, die seit vier Jahren den Umgang verschiedener Institutionen mit Missbrauchsfällen untersucht. Die Kommission hatte am Montag „Empfehlungen zur Strafverfolgung von Missbrauchsfällen“ veröffentlicht.

Darin heißt es, dass „das Nichtanzeigen von sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen zu einem strafrechtlich relevanten Vergehen gemacht wird. Das gilt auch für Informationen, die in Beichtgesprächen erhalten wurden.“

Erzbischof Hart stellte in seiner Erklärung zudem klar, dass Priester Missbrauchsfälle, von denen sie außerhalb der Beichte erfahren, den Behörden melden müssen. „Wir sind absolut entschlossen, das zu tun“, betonte Hart.

Vorschlag „ein Dilemma“

In ihrem Bericht mit insgesamt 85 Empfehlungen zur Reform des australischen Rechtssystems räumt die Kommission ein, dass ihr Vorschlag für die Kirchen, „insbesondere für die katholische Kirche“, ein Dilemma darstellt.

Andererseits betont die Kommission die hohe Bedeutung des Schutzes von Kindern. „Das Recht, Religion auszuüben, muss die gesellschaftliche Pflicht einschließen, für den Schutz aller, und insbesondere der Kinder, vor sexuellem Missbrauch zu sorgen.“

Rückfall nach Beichte

Hintergrund der Empfehlung, bei Fällen von Missbrauch das Beichtgeheimnis aufzuheben, waren Aussagen vor der Kommission. Daraus ging hervor, dass Täter Missbrauch in der Beichte gestanden hatten, sich dann wieder an Kindern vergingen und erneut beichteten.

Bereits 2012 hatten sich Politiker aller Parteien in Australien für eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses bei Fällen sexuellen Missbrauchs ausgesprochen. Darunter war auch der ehemalige konservative Premierminister und praktizierende Katholik Tony Abbott.

Bei der Schlussanhörung der Regierungskommission zu Missbrauch in der katholischen Kirche im Februar dieses Jahres hatten Bischöfe deutlich gemacht, dass das Thema „Missbrauch und Beichtgeheimnis“ auch in der Bischofskonferenz kontrovers diskutiert wird.

religion.ORF.at/APA