F: Gemeinde muss Kreuz von Papst-Denkmal entfernen

Eine Gemeinde in der Bretagne muss auf höchstrichterliche Anordnung das Kreuz von einem Denkmal für den früheren Papst Johannes Paul II. entfernen.

Das religiöse Zeichen an einem öffentlichen Ort verstoße gegen die Trennung von Kirche und Staat, entschied das oberste französische Verwaltungsgericht am Mittwoch in Paris.

Die 9800-Einwohner-Gemeinde Ploermel hatte das 7,50 Meter hohe Monument 2006 von einem russischen Künstler erhalten und auf einem Platz aufgestellt. Die Statue von Johannes Paul II. wird von einem Bogen überragt, auf dem das große Kreuz steht - nur dieses muss nun weichen, der Rest des Denkmals darf bleiben.

Freidenker gegen Papst-Denkmal

Ein Freidenker-Verband war gegen das Papst-Denkmal vor Gericht gezogen. Ein französisches Gesetz aus dem Jahr 1905 schreibt eine strikte Trennung von Kirche und Staat (Laizität) vor und verbietet es, religiöse Zeichen an öffentlichen Orten anzubringen.

Ausnahmen gibt es etwa für Kirchen. 2016 hatte der Staatsrat - das oberste Verwaltungsgericht - entschieden, dass Weihnachtskrippen deshalb nur unter strikten Bedingungen in Rathäusern aufgestellt werden dürfen.

Der Umgang mit religiösen Zeichen in der Öffentlichkeit sorgt in Frankreich immer wieder für Kontroversen. So wurden 2004 Kopftücher und andere auffällige religiöse Symbole in Schulen verboten.

religion.ORF.at/APA