ATIB: Für Moschee verantwortlicher Imam suspendiert

Der türkische Verein ATIB hat jenen Imam suspendiert, der das Nachstellen einer Kriegsschlacht mit Kindern in seiner Moschee zugelassen hatte.

Das teilte der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), Ibrahim Olgun, am Freitag der APA mit. Zudem kündigte er interne Ermittlungen zu den Vorfällen und eine Sitzung des Obersten Rats an. Ein Gespräch mit dem Kultusamt habe es am Freitag ebenfalls bereits gegeben.

„Imam hatte Mitverantwortung“

„Der Imam hatte Mitverantwortung“, begründete Olgun das erfolgreiche Ersuchen an ATIB, den Geistlichen zu suspendieren. Laut dem IGGÖ-Präsidenten wäre es am Imam gelegen, die türkisch-nationalistische Veranstaltung in seinem Haus zu verhindern. Dieser soll allerdings die für die Nachstellung einer Schlacht aus dem Ersten Weltkrieg in Tarnuniformen posierenden Kinder auch noch gefilmt haben.

Ibrahim Olgun

APA/Herbert Neubauer

IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun verurteilte die „Instrumentalisierung von Kindern“

Insgesamt verurteilte Olgun, der aufgrund des Vorfalls einen längeren beruflichen Aufenthalt abbrechen musste, die martialische Veranstaltung: „Dieser Vorfall ist ein Skandal und ist nicht mit der Linie der Glaubensgemeinschaft vereinbar.“ Moscheen seien Orte des Friedens und nicht kriegerischer Aufführungen. Zudem handle es sich um eine Instrumentalisierung von Kindern. Olgun: „Das Ansehen unserer Gotteshäuser wurde beschädigt.“

IGGÖ: Internes Prüfungsverfahren

Die Verantwortlichen für die Veranstaltung müssen laut Olgun, der selbst bei ATIB Mitglied war, mit „schweren Folgen“ rechnen. Erst einmal ist aber eine außerordentliche Sitzung des Obersten Rats der IGGÖ für Freitagabend anberaumt. Und: „Wir haben ein internes Prüfungsverfahren eingeleitet.“ Olgun verwies den von der Glaubensgemeinschaft erstellten Kriterienkatalog für Moscheen, erinnerte aber auch daran, noch nicht alle Probleme im Griff zu haben.

Außenansicht des türkischen Kulturzentrums ATIB in Wien Brigittenau

APA/Georg Hochmuth

Das türkische Kulturzentrum ATIB in Wien-Brigittenau

Kooperativ zeigt sich der IGGÖ-Präsident auch, was die von der Regierung eingeleiteten Ermittlungen betrifft. Freitagvormittag habe er bereits ein Treffen im beim Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamt gehabt, das ebenfalls in der Sache ermittelt. Das Gespräch bezeichnete Olgun als gut. Zusammenarbeit werde es mit allen Behörden geben.

Kultusamt über „Ernst der Lage“

Das Kultusamt hat das Treffen am Freitag mit Olgun, gegenüber der APA bestätigt. Man habe bei dem Gespräch den „Ernst der Lage“ dargestellt, hieß es aus dem Ministerium von Gernot Blümel (ÖVP) zur APA. Man habe die IGGÖ darauf gedrängt, rasch und vollständig über die Vorgänge in der ATIB-Moschee informiert zu werden.

„Wir gehen von Kooperationsbereitschaft aus“, stellte das Ministerium abermals klar. „Wenn es Verfehlungen gegeben hat, muss es seitens der IGGÖ und der betroffenen Kultusgemeinden Konsequenzen geben.“

Jugendreferenten wollen mehr Beobachtung

Die Jugendreferenten der Länder haben ebenfalls am Freitag eine stärkere Beobachtung von Moscheen verlangt. Man ersuche, dass „der Verfassungsschutz diese Moscheevereine genauestens beobachtet und seine Erkenntnisse mit den relevanten sicherheits- und sozialpolitischen Stellen der Länder in einem strukturierten Rahmen regelmäßig austauscht“.

Das gerade aufgebaute Bundesnetzwerk für Extremismusprävention und Deradikalisierung sollte hierzu als eine zentrale Drehscheibe gestärkt und ausgebaut werden. Ein entsprechender Beschluss wurde laut Angaben des zuständigen Wiener Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) bei der Landesjugendreferentenkonferenz in Hall in Tirol gefasst. Alle Länder hätten dem Wiener Antrag zugestimmt, bestätigte Tirols Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP) der APA.

„Sowohl die Kinderrechtskonvention als auch das Bundeskinderjugendhilfegesetz sehen den Schutz Minderjähriger vor jedweder Form von Gewalt vor“, heißt es in der Begründung des Wiener Antrags weiter. Ein Nachspielen von Krieg, Kriegsverherrlichung, Kinder in Uniformen oder als Leichen sei unerträglich und könne in ganz Österreich nicht akzeptiert werden. Kinder und Jugendliche seien in Österreich entsprechend der geltenden Gesetze zu schützen.

religion.ORF.at/APA

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