Bayrische Kreuz-Pflicht könnte vor Gericht kommen
„Es würde mich wundern, wenn die Sache nicht vor Gericht landet“, sagte Dreier der Würzburger „Main-Post“ (Donnerstag-Ausgabe). Er selbst halte den Beschluss „rechts- und integrationspolitisch für ein verheerendes Signal und verfassungsrechtlich für mindestens sehr heikel“.
Hinweis auf religiöse Neutralität
Das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität im deutschen Grundgesetz schließe es aus, in allen Behörden Kreuze als Symbol einer bestimmten Religion aufzuhängen, auch wenn es die Mehrheitsreligion sei. „Das Neutralitätsgebot fordert vom Staat, sich gerade nicht mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung zu identifizieren.“ Die neue bayrische Regelung verletze dies in zentraler Weise.
APA/dpa/Peter Kneffel
Die Argumentation des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), das Kreuz sei ein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland, hält Dreier für „historisch falsch“. Die christlichen Kirchen, so der Jurist, hätten sich mit zentralen verfassungsrechtlichen Ideen von Demokratie und Menschenrechten erst nach dem Zweiten Weltkrieg angefreundet, nicht 1.900 Jahre davor.
Kreuze in Dienstgebäuden
Am Dienstag hatte das bayrische Kabinett beschlossen, ab 1. Juni im Eingangsbereich von Dienstgebäuden ein Kreuz als „sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland“ aufzuhängen. Der Beschluss betreffe nur Ämter des Freistaats, nicht aber sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, präzisierte ein Sprecher des bayrischen Innenministeriums.
Demnach müssten ab 1. Juni in Polizeistationen und Finanzämtern Kreuze hängen, nicht aber in Universitäten, Museen oder der Bayerischen Staatsoper. Für die zweite Gruppe werde wie auch für Gemeindebehörden das Aufhängen eines Kreuzes lediglich empfohlen.
religion.ORF.at/KAP/KNA
Mehr dazu:
- Kontroverse Reaktionen zu Kreuzen in Bayern
(religion.ORF.at; 25.4.2018)