Dänemark beschließt Verhüllungsverbot
Ebenfalls verboten sind auch Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte, die das Gesicht stark verdecken. Weiter erlaubt ist es allerdings, sich an kalten Tagen den Schal weit ins Gesicht zu ziehen oder im Karneval Masken zu tragen.
APA/dpa/Boris Roessler
Zehnfache Strafe im Wiederholungsfall
Beim ersten Verstoß gegen das Verhüllungsverbot droht eine Strafe vom umgerechnet 135 Euro. Wird man zum vierten Mal erwischt, kostet es rund 1.350 Euro. Niemand werde gezwungen, die Burka auf der Straße abzunehmen, sondern lediglich nach Zahlung der Strafe aufgefordert, nach Hause zu gehen, hatte Justizminister Soren Pape Poulsen zuvor erklärt.
Dänemark ist nicht das einzige europäische Land mit einem Verhüllungsverbot. Als erstes führte 2011 Frankreich eine entsprechende Regelung ein. Auch in Österreich darf das Gesicht seit dem vergangenen Herbst nicht mehr verhüllt werden.
religion.ORF.at
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(religion.ORF.at; 24.05.2018)