Dänemark beschließt Verhüllungsverbot

In Dänemark darf man sein Gesicht von August an in der Öffentlichkeit nicht mehr verhüllen. Das am Donnerstag vom Parlament beschlossene Verbot soll vor allem gegen Gesichtsschleier wie Burka und Nikab wirken.

Ebenfalls verboten sind auch Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte, die das Gesicht stark verdecken. Weiter erlaubt ist es allerdings, sich an kalten Tagen den Schal weit ins Gesicht zu ziehen oder im Karneval Masken zu tragen.

Zwei tief verschleierte Frauen

APA/dpa/Boris Roessler

In Dänemark darf man sein Gesicht von August an in der Öffentlichkeit nicht mehr verhüllen

Zehnfache Strafe im Wiederholungsfall

Beim ersten Verstoß gegen das Verhüllungsverbot droht eine Strafe vom umgerechnet 135 Euro. Wird man zum vierten Mal erwischt, kostet es rund 1.350 Euro. Niemand werde gezwungen, die Burka auf der Straße abzunehmen, sondern lediglich nach Zahlung der Strafe aufgefordert, nach Hause zu gehen, hatte Justizminister Soren Pape Poulsen zuvor erklärt.

Dänemark ist nicht das einzige europäische Land mit einem Verhüllungsverbot. Als erstes führte 2011 Frankreich eine entsprechende Regelung ein. Auch in Österreich darf das Gesicht seit dem vergangenen Herbst nicht mehr verhüllt werden.

religion.ORF.at

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