Ausweisung: Was nun mit den Imamen passiert

Wie viele Imame erhalten Geld aus dem Ausland? Mehr als 60 Seelsorger werden derzeit überprüft, heißt es aus dem Kultusamt. Beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) liegen erst 16 Fälle vor. Zwei Imame erhielten bereits einen negativen Bescheid.

Die Auslandsfinanzierung von Moscheen verstößt gegen das Islamgesetz, das 2015 beschlossen wurde. Dass Imame der größten Moscheegemeinde ATIB (Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich) wohlmöglich trotzdem weiterhin Gehälter aus der Türkei beziehen, wurde schon in der Vergangenheit in den Raum gestellt. Im Oktober 2017 kündigte die damalige Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Muna Duzdar (SPÖ), die Überprüfung von etwa 60 Imamen auf Verstoß gegen das Verbot der Auslandsfinanzierung an.

Zahlen unklar

Wie viele islamische Seelsorger aktuell nun wirklich überprüft werden, ist nicht ganz klar. Am Freitag sprach die Regierung von 40 Imamen, die derzeit „konkret geprüft“ werden, mittelfristig betreffe die Ausweisung aber alle Imame von ATIB (rund 60), wie Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sagte.

Im zuständigen BFA liegen derzeit allerdings nicht 40, sondern 16 Fälle, zwei davon für die Seelsorger bereits negativ entschieden, vor. Das gab das Innenministerium (BMI) am Dienstag auf Anfrage von religion.ORF.at an.

ATIB bestätigt Auslandsfinanzierung

Dass der Verdacht auf Verstoß gegen das Islamgesetz keinesfalls unbegründet war, bestätigte ATIB-Sprecher Yasar Ersoy am Freitag gegenüber Ö1. Er sagte, dass ATIB-Imame weiterhin aus dem Ausland finanziert würden und kritisierte, dass es keine Übergangsfrist für die Moscheen gegeben habe, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen.

Schließlich gebe es in Österreich keine „adäquate Ausbildung“ für islamische Seelsorger. Imame von ATIB haben meist in Istanbul oder Ankara eine theologische Fakultät besucht. Die Moscheegemeinde arbeite aber bereits daran, die Imame aus dem Inland zu finanzieren.

Verlust des Aufenthaltsrechts

Der Verstoß gegen das Islamgesetz ist an sich kein Grund für eine Ausweisung von Imamen. Die muslimischen Vorbeter sind aber in der Regel mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung als Seelsorger im Land - und an diese sind gewisse Bedingungen geknüpft. Ohne ordnungsgemäßes Einkommen und Arbeitsplatz erfüllen die Imame die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr. Ihnen droht also die Aberkennung ihres Aufenthaltstitels bzw. werden ihre Anträge auf Verlängerung des Aufenthalts abgewiesen, heißt es im Innenministerium.

Yakup Aynagöz war der erste Imam, der wegen des Verbots der Auslandsfinanzierung aus Österreich ausreisen musste. Nachdem Aynagöz kein Visum mehr erhalten hatte, musste er im Frühjahr 2016 seine Gemeinde in St. Veit an der Gölsen in Niederösterreich verlassen. Er kehrte mit seiner Frau in die Türkei zurück.

Clara Akinyosoye, religion.ORF.at

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