Handreichung zu Kommunionzulassung veröffentlicht

Eine im Februar von der Deutschen katholischen Bischofskonferenz mehrheitlich verabschiedete Handreichung, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können, wurde nun veröffentlicht.

Nach zweitägigen Beratungen in Berlin ringen die deutschen Bischöfe weiter um eine gemeinsame Lösung beim Thema Kommunion. Die erstellte Handreichung wurde nun „nicht als Dokument der Bischofskonferenz“ erscheinen. Sie wurde jedoch am Mittwoch erstmals als „Orientierungshilfe“ veröffentlicht und ist auf der Website der Bischofskonferenz (www.dbk.de) abrufbar.

„Mutig voranschreiten“

In einer am Mittwoch in Bonn herausgegebenen Mitteilung betonen die Bischöfe, sie fühlten sich verpflichtet, auf dem Weg eines ökumenischen Miteinanders „mutig voranzuschreiten“. Das Thema soll auch bei der nächsten Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) Ende September erneut zur Sprache kommen

Der umstrittene Text über „Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ war im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit verabschiedet worden. Er liege nun „als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe“, heißt es in der Erklärung weiter. Das Dokument erscheine nicht auf Ebene der Bischofskonferenz, da es in dieser Frage „auch um eine weltkirchliche Dimension“ gehe. Diese Punkte habe der DBK-Vorsitzende Kardinal Reinhard Marx in einer Begegnung mit Papst Franziskus klären können.

Über die Gespräche in Rom habe Marx nun in Berlin den „Ständigen Rat“ der Bischofskonferenz informiert. Dort ist jede der 27 deutschen Diözesen mit einer Stimme vertreten, in der Regel durch den Ortsbischof.

„Konfessionsverbindend“

Die DBK-Erklärung vom Mittwoch spricht durchgängig von „konfessionsverbindenden“ Ehepaaren und Familien. Sie lägen den Bischöfen „sehr am Herzen“. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Wir unterstreichen, dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören. Wir ringen um eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen.“

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich im Februar mehrheitlich auf die pastorale Handreichung geeinigt. Sieben Bischöfe um den Kölner Kardinal Erzbischof Rainer Maria Woelki baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann.

Papst: Ortsbischof zuständig

Nach Gesprächen Anfang Mai verwies der Vatikan den Konflikt zunächst an die DBK zurück. Anfang Juni wurde ein Brief der vatikanischen Glaubenskongregation bekannt, wonach das Dokument aus Sicht von Papst Franziskus „nicht zur Veröffentlichung reif ist“. Anschließend hatten der Papst betont, dieser Brief sei „keine ökumenische Bremse“. Der entscheidende Punkt sei die Zuständigkeit des einzelnen Ortsbischofs.

Hanke: Wir Bischöfe zanken uns nicht

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke - er hatte sich als einer von sieben Bischöfen per Brief in der Frage des Kommunionempfangs nach Rom gewandt - sagte zur am Mittwoch veröffentlichten DBK-Erklärung, diese solle klarmachen, „dass wir als Bischöfe uns jetzt nicht zanken und streiten“.

Vielmehr gehe es allen darum, die Ökumene weiter voranzubringen und Sorge für gemischtkonfessionelle Paare zu tragen. Man wolle gemeinsam um einen Weg ringen, „auf dem wir sicherlich nicht alle im Gleichklang sind“, sagte Hanke der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur KNA. Man wolle gemeinsam um einen Weg ringen, „auf dem wir sicherlich nicht alle im Gleichklang sind“.

Weiter gebe es das Ziel, dass im Vatikan das Einheitssekretariat, die Glaubenskongregation und der Rat zur Auslegung der Gesetzestexte „einen Weg schaffen wollen, der dann auch weltkirchlich Bestand hat“, so Bischof Hanke. Er verwies zudem darauf, dass schon jetzt der einzelne Ortsbischof die Möglichkeit habe, die bestehenden Regelungen in dieser Frage „zu applizieren“.

Glaubenspräfekt: Frage der Weltkirche

In der Debatte um eine mögliche Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zur Kommunion meldete sich am Mittwoch erneut der Präfekt der Römischen Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria, zu Wort. In einem Gespräch mit Journalisten in Rom, über das die italienische Zeitung „La Stampa“ am Mittwoch berichtete, wiederholte Ladaria seine Auffassung, dass es sich um eine schwerwiegende Frage von weltkirchlicher Bedeutung handele.

Zugleich wandte er sich dagegen, den Brief, den er zu diesem Thema zuletzt an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz geschrieben hatte, als eine „Bremse“ zu interpretieren. Ihm sei es in dem Brief an Kardinal Reinhard Marx vielmehr darum gegangen, „zum Nachdenken einzuladen“. Es handele sich „um eine Sache, die nicht nur ein Land oder eine Diözese betrifft, sondern die universale Kirche“.

„Bald“ Ergebnisse zu Frauendiakonat

Ladaria sagte weiter: „Das ist eine zentrale Frage, und wenn jeder seinen eigenen Weg sucht, läuft man Gefahr, ein gewisses Maß an Verwirrung zu stiften.“ Dies sei auch eine Sorge des Papstes gewesen.

In dem Gespräch kündigte Ladaria zugleich an, dass die von Franziskus eingesetzte Kommission zur historischen Überprüfung des Frauendiakonats „bald“ Ergebnisse vorlegen werde. Der Präfekt betonte, es sei nicht Auftrag der Kommission zu prüfen, ob Frauen künftig zu Diakoninnen geweiht werden können. Vielmehr gehe es darum zu klären, „was die Situation der frühen Kirche in dieser Frage war“.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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