Karfreitag: Evangelische kritisieren EuGH-Position
Der Karfreitag sei „für die Evangelischen in Österreich – vor allem im Zusammenhang mit ihrer Geschichte – nicht nur der höchste kirchliche Feiertag, sondern identitätsstiftend“, so Peter Krömer, Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich, via Aussendung.
Wichtig für Identität
Die evangelischen Kirchen in Österreich, so Krömer weiter, „vertreten die Auffassung, dass die nationale Sonderbehandlung des Karfreitags zu Gunsten der Evangelischen und Altkatholiken dazu dient, das Recht der Angehörigen dieser Kirchen als Minderheitskirchen auf öffentliche Religionsausübung sicherzustellen, und daher nicht diskriminierend ist“.
epd/M. Uschmann
Für die evangelischen Kirchen in Österreich und für Ihre Identität sei es sehr wichtig, dass der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag für sie bleibt, auch ohne Feiertagsentgelt bei Arbeit am Karfreitag.
„Rechtlich bedenklich“
Zudem enthalte der Rechtsstreit eine „Rechtsschutzlücke im Unionsrecht“ so Synodenpräsident Krömer. „Der gegenständliche Rechtsstreit wird durchgeführt, ohne den Evangelischen Kirchen und der Altkatholischen Kirche auch nur die Möglichkeit gegeben zu haben, gehört zu werden.“
APA/Roland Schlager
Die evangelischen Kirchen in Österreich hätten beim Obersten Gerichtshof beantragt, in der Arbeitsrechtssache als Nebenintervenientin zugelassen zu werden, „um dann im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH inklusive Generalanwalt ihren Rechtsstandpunkt darlegen zu können“. Dem sei nicht stattgegeben worden, was Krömer als „rechtlich bedenkliche Hauptproblematik“ bezeichnet.
Bünker: „Brauchen den Karfreitag“
Auch Bischof Michael Bünker betonte in einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst: „Die Evangelischen brauchen den Karfreitag.“ Die hohe Bedeutung des Tages sei "für die ProtestantInnen unaufgebbar, und die „Feiertagsregelung als Ausdruck der Minderheitenrechte als wesentlich anzuerkennen“. Jetzt gelte es abzuwarten, wie das Gericht entscheide.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt für Mitglieder der Evangelisch-lutherischen, Evangelisch-reformierten, Evangelisch-methodistischen und Altkatholischen Kirche in Österreich der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag. Der Oberste Gerichtshof will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Auskunft einholen, ob dies mit dem nach EU-Recht geltenden Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Ein Arbeitnehmer, der keiner dieser Kirchen angehört, hatte in Österreich auf Feiertagsentgelt geklagt.
Die Evangelischen und der Karfreitag
Am Karfreitag („Kar“ oder althochdeutsch „Kara“ bedeutet „Klage“) wurde der biblischen Überlieferung nach Jesus in Jerusalem gekreuzigt. Schon seit dem frühen Christentum wird der Freitag vor Ostern als stiller Tag der Buße und des Fastens begangen. Der Karfreitag hat in der evangelischen Theologie und in den Kirchen der Reformation eine ganz besondere Bedeutung. Daher ist er für evangelische Christinnen und Christen in Österreich auch ein gesetzlicher Feiertag (ebenso wie für Mitglieder der altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche).
religion.ORF.at/epdÖ
Mehr dazu:
- EuGH-Anwalt zu Karfreitag: Kein Entgelt für alle
(religion.ORF.at; 25.7.2018)