Papst verbannt Todesstrafe aus dem Katechismus

Papst Franziskus verbannt die Todesstrafe aus dem Katechismus. In einer vom Vatikan veröffentlichten Änderung des Handbuches heißt es, die Todesstrafe sei „unzulässig, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“.

Die Kirche setze sich daher „mit Entschiedenheit“ für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt ein, steht nun in der am Donnerstag veröffentlichten Fassung. In der bisher gültigen Fassung hieß es, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn das der einzige Weg wäre, Menschen zu schützen. Der 1992 veröffentlichte Katechismus ist die verbindliche Richtschnur für alle Katholiken und Katholikinnen.

Papst Franziskus

Reuters/Tony Gentile

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Menschenwürde geht nicht verloren

Der aktualisierte Katechismus-Artikel 2267 führt aus, heute gebe es „ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat“. Zudem habe sich das Verständnis vom Sinn von Strafsanktionen gewandelt. Auch gebe es inzwischen wirksamere Haftsysteme, die sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger garantierten als auch eine Besserung von Täterinnen und Tätern erlaubten.

Katechismus

Der Katechismus ist ein Handbuch der Unterweisung in den grundlegenden Fragen des römisch-katholischen Glaubens. Papst Johannes Paul II. ordnete, einem Wunsch der Bischofssynode von 1985 folgend, die Erstellung eines ausführlichen, offiziellen Katechismus an, der 1992 von ihm genehmigt und dann veröffentlicht wurde. Der Katechismus gilt Katholikinnen und Katholiken als verbindliche Richtschnur.

Todesstrafe war „annehmbares Mittel“

Der neue Katechismus-Text verweist als Quelle auf eine Ansprache von Papst Franziskus am 11. Oktober 2017. In einer Rede vor Kurienvertretern anlässlich der Veröffentlichung des Katechismus von 25 Jahren sprach er sich für eine offizielle Verurteilung der Todesstrafe aus.

Dass das nicht immer so war, wird im aktualisierten Katechismus-Artikel 2267 in der vom Vatikan verbreiteten deutschen Fassung eingestanden. Darin heißt es: „Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität - nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren - als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.“

Umdenken bereits unter Johannes Paul II.

Die Änderung der Haltung zur Todesstrafe begann schon unter Papst Johannes Paul II., der 2005 starb. Die neue Regel spiegle die absolute Gegnerschaft von Papst Franziskus wider, teilte der Vatikan mit. Die Änderung dürfte auf starken Widerstand in Ländern wie den USA stoßen, wo viele Gläubige für die Todesstrafe sind und diese noch verhängt und vollstreckt wird.

religion.ORF.at/KAP/AFP/Reuters

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