Schächten: IGGÖ kritisiert „Lex Islam“
Mit der IGGÖ sei kein Gespräch gesucht worden, kritisierte Präsident Ibrahim Olgun in einer Aussendung einen „Affront“ gegenüber Muslimen. Die aktuelle Gesetzeslage zum Schächten sei ausreichend, meinte er.
Der Erlass gilt ab 15. August, tritt also kurz vor Beginn des islamischen Opferfests (heuer von 21. bis 24. August) in Kraft. Die FPÖ argumentiert, dass damit die tierquälerische und hygienisch gefährliche Tötung von rund 25.000 Schafen pro Jahr ein Ende finden werde. Nicht eingegriffen werde in rituelle, ordnungsgemäß durchgeführte Schächtungen an dafür geeigneten Orten wie etwa koscheren Schlachtbetrieben.
APA/Georg Hochmuth
IGGÖ nicht zu Gesprächen eingeladen
Die Regierung, allen voran Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), habe bei der Verkündung des Erlasses explizit auf das islamische Opferfest Bezug genommen - „somit ist der aktuelle Erlass wohl als ‚Lex-Islam‘ zu verstehen“, monierte Olgun. Die IGGÖ sei aber nicht zu Gesprächen eingeladen worden.
Es stehe „außer Streit“, dass Schächtungen „gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen“ seien, betonte er - aber „die aktuelle Gesetzeslage bezüglich des Schächtens ist bewährt und ausreichend“, befand Olgun. Die Zahlen der Regierung seien außerdem „unrealistisch“.
Kritik von muslimischer Community
Die IGGÖ befürchtet, dass die nun kolportierte verpflichtende Meldung des Fleischkonsums nichts anderes als die vor einigen Wochen debattierte Registrierung in Niederösterreich sei, eben nur anders verpackt, und betonte, dass von dem Erlass auch Juden betroffen sein würden. Eine Registrierung aufgrund der Religion sei aber „inakzeptabel“, hielt Olgun fest. „Das hatten wir bereits in Österreich - diese Zeiten sind vorbei.“
Kritik am neuen Erlass der Bundesregierung äußerte bereits am Wochenende der Obmann der Initiative muslimischer Österreicherinnen und Österreicher, Tarafa Baghajati. „Die jetzige Gesetzeslage ist ausreichend. Jede Verschärfung halten wir für eine populistische Maßnahme der FPÖ, um von anderen Themen abzulenken“, so Baghajati im Kurier (Sonntagausgabe).
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Baghajati: Kontrollen ausreichend
Der Zeitpunkt des Erlasses knapp eine Woche vor dem Opferfest solle nur eine Kluft in die Gesellschaft treiben. „Die Frage ist, ob diese Betriebe zertifiziert sind.“ Wenn sie das seien, dürften sie das Fleisch vertreiben. Wenn nicht, brauche es keine Gesetzesverschärfungen sondern lediglich Kontrollen, forderte Baghajati.
Mit der neuen Regelung sollen „illegale Hinterhofschlachtungen“ unterbunden werden. Wie man bei der FPÖ meint, soll damit die tierquälerische und hygienisch gefährliche Tötung von rund 25.000 Schafen pro Jahr ein Ende finden.
Weitergabe ohne behördliche Kontrolle
Konkret geht es darum, dass die Schlachtung von Tieren für den häuslichen Eigenbedarf des Tierhalters unter bestimmten Bedingungen von der Schlachttier- und Fleischuntersuchung ausgenommen ist. Seit 2006 werde dies so ausgelegt, dass das auch gilt, wenn ein Tier an den neuen Besitzer übergeben und dann unmittelbar in den Räumen des Züchters geschlachtet werde, argumentiert die FPÖ.
Es gebe einen Betrieb, der 2017 bei 3.000 Schafen so vorgegangen sei, weitere hätten mehr als 100 Tiere so - und damit ohne behördliche Kontrolle - vermarktet, so die FPÖ. In Zukunft soll die Ausnahme nun wirklich nur noch für den Eigenbedarf gelten. Eine Weitergabe des getöteten Tiers ohne Beschau soll nicht mehr möglich sein.
religion.ORF.at/APA
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