Moscheen: Aktuell 38 Verfahren gegen Imame anhängig

Die Regierung hat Anfang Juni öffentlichkeitswirksam die Schließung von sieben Moscheen und die Ausweisung von bis zu 40 Imamen angekündigt. Knapp fünf Monate später ist davon wenig übrig geblieben: Die beanstandeten Moscheen sind wieder geöffnet.

Ein Imam musste das Land verlassen, zwei taten das freiwillig, ein dritter hat angekündigt, dies tun zu wollen. Das berichtete das „Ö1“-Morgenjournal am Montag. Die größte Moscheegemeinde ATIB (Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich) ist von der geplanten Ausweisung von Imamen besonders betroffen. Ihnen wird vorgeworfen, aus dem Ausland finanziert zu werden, was laut Islamgesetz verboten ist.

Imame berufen gegen Ausweisungsbescheid

Aktuell gibt es 38 Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. 22 Ausweisungsbescheide wurden schon verschickt, davon wurden 18 beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht. ATIB gestand die Auslandsfinanzierung ein, aber Sprecher Yasar Ersoy verteidigt die Moscheegemeinde mit dem Argument, dass es in Österreich zu wenige Imame und keine adäquate Ausbildung gebe.

„Wir haben immer wieder die Antwort bekommen, ja wir werden dafür sorgen, dass in Österreich Imame ausgebildet werden, aber konkret wurde nichts gemacht und das ist die Problematik“, so Ersoy. Imame von ATIB haben meist in Istanbul oder Ankara eine theologische Fakultät besucht. Die Moscheegemeinde kündigte aber bereits an, daran zu arbeiten, die Imame aus dem Inland zu finanzieren.

Aufenthaltsrecht wird aberkannt

Die muslimischen Vorbeter sind in der Regel mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung als Seelsorger im Land - und an diese sind gewisse Bedingungen geknüpft. Ohne ordnungsgemäßes Einkommen und Arbeitsplatz erfüllen die Imame die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr. Ihnen droht also die Aberkennung ihres Aufenthaltstitels bzw. werden ihre Anträge auf Verlängerung des Aufenthalts abgewiesen.

akin, religion.ORF.at/APA

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