„Zwangsislamisierung“: Aleviten droht das Aus

Der Föderation der Aleviten-Gemeinden in Österreich, die noch um ihre Anerkennung als Religionsgesellschaft kämpft, droht die Schließung ihrer Einrichtungen. Dafür verantwortlich ist das Islamgesetz. Die betroffenen Aleviten sehen sich aber nicht als islamisch.

In einem Schreiben fordert das Kultusamt den Verein auf, den Namen zu ändern, um eine Verwechslung mit der bereits anerkannten Alevitischen Glaubensgemeinschaft (ALEVI) zu verhindern. Die Verbreitung deren Lehre sei sofort zu unterlassen. Der Streit zwischen den beiden Organisationen währt in Österreich schon länger.

Aleviten orten „Zwangsislamisierung“

Während ALEVI seit 2013 als eine islamische Religionsgemeinschaft anerkannt sind, ist der Anerkennungsprozess der Föderation der Aleviten Gemeinden noch im Laufen, wobei Kultusamt, Verfassungsgerichtshof und Landesverwaltungsgericht einander den Ball zugespielt hatten. Im Fall einer weiteren Abweisung will man sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden.

Anlass für das Schreiben des Kultusamts sind Medienberichte über angebliche Verstöße gegen das Islamgesetz in einem Cem-Haus (alevitische Moschee, Anm.). Diesem rechtlichen „Korsett“ will sich die Föderation aber ohnehin nicht unterordnen und spricht von einer „Zwangsislamisierung“ des eigenen Vereins. Auch generell sehe man sich nicht als islamisch, betonten Vertreter des Vereins am Dienstag in einer Pressekonferenz.

Assimilation wie in der Türkei

Özgür Turak und Zeynep Arslan aus dem Vorstand der Föderation sehen in dem Schreiben des Kultusamts den Versuch einer zwanghaften Eingliederung in die anerkannte Glaubensgemeinschaft ALEVI.

Sie gehen sogar so weit, von einer möglichen Radikalisierung ihrer Mitglieder durch den Kontakt mit anderen Muslimen zu warnen. Auch in der Türkei, so Arslan, würden Aleviten derzeit zwangsassimiliert.

Inneren Pluralismus „eliminieren“

Religionsrechtsexperte Stefan Hammer, den die Föderation um eine kurze Expertise ersucht hatte, sieht in der Vorgangsweise des Kultusamtes tatsächlich ein Problem. Die Rechtsposition sei dahin gehend nicht vertretbar, dass der Staat keiner Religionsgemeinschaft eine einheitliche Organisation vorschreiben dürfe und gegenüber Bekenntnissen neutral bleiben müsse. Es sei nicht Aufgabe, den inneren Pluralismus zu eliminieren, so Hammer.

Nicht zuletzt stoßen sich die Vertreter der Föderation auch an einem anderen Detail in ihrem Verfahren: Der für ihren Fall angeblich zuständige Mitarbeiter im Kultusamt sei nämlich gleichzeitig Funktionär und Geistlicher bei ALEVI. Von dort stammt auch die Beschwerde und der Antrag zur „Einleitung eines Verfahrens zur Beendigung des rechtswidrigen Zustandes“.

religion.ORF.at/APA

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