Stift Klosterneuburg: Maßnahmenpaket präsentiert

Zu einem mutmaßlichen Missbrauchsfall aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg liegt nun der Expertenbericht vor. Ein Maßnahmenpaket wurde präsentiert.

Obwohl keine Beweise für bewusstes und zielgerichtetes Fehlverhalten des Stiftes ausgemacht wurden, könnten u.a. strukturelle Schwächen im Aufnahmeverfahren den Fall begünstigt haben, hieß es am Samstag auf der Homepage des Stifts. Gleichzeitig wurde ein Maßnahmenpaket präsentiert.

Außenansicht des Stifts Klosterneuburg

Stift Klosterneuburg/Michael Zechany

Zu einem mutmaßlichen Missbrauchsfall aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg liegt nun der Expertenbericht vor

Installation eines Präventionsbeauftragten

Die auf Basis der Erkenntnisse und Empfehlungen der Expertengruppe vom Kapitelrat beschlossenen Konsequenzen umfassen vier Punkte. So soll ein Präventionsbeauftragter installiert und eine Meldestelle für Verdachtsfälle benannt werden.

Weiters soll ein Konzept zur Personalentwicklung und Überarbeitung des Aufnahmeprozesses ausgearbeitet werden. Eingeführt werden sollen zudem verpflichtende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, etwa zum Thema „Verhalten bei Verdachtsfällen“.

Umsetzung „Schritt für Schritt“

Die Vollversammlung aller Mitglieder der Stiftsgemeinschaft ist laut Stellungnahme auf der Homepage bereits über die beschlossenen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt worden. Die Konsequenzen sollen nun „Schritt für Schritt“ umgesetzt werden.

Die Expertengruppe wurde von Brigitte Dörr, der Büroleiterin der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft, geleitet. Ihr gehörten weiters der Psychiater Reinhard Haller und der frühere Präsident des Wiener Stadtschulrates, Kurt Scholz - beide sind Mitglieder der Unabhängigen Opferschutzkommission - sowie Beatrix Mayrhofer, Präsidentin der Vereinigung der Frauenorden Österreichs, an.

Eingesetzt worden war die Expertengruppe im Dezember 2017, im Jänner 2018 nahm sie ihre Arbeit auf. Der Endbericht lieferte laut Stifts-Angaben auch keine Beweise für Fehlverhalten einzelner Verantwortungsträger.

Entschuldigung durch den Propst

Der Propst des Stiftes Klosterneuburg, Bernhard Backovsky, nahm die Fertigstellung des Berichts zum Anlass, sich in einem persönlichen Gespräch mit dem Opfer „für die moralische Schuld, die das Stift allenfalls zu verantworten hat, zu entschuldigen“, wie es in der Stellungnahme hieß.

„Wir bedauern den Fall aus 1993 außerordentlich und hoffen, mit den nun definierten Maßnahmen geeignete Schritte zu setzen, ähnliche Vorfälle bestmöglich zu verhindern“, wird Backovsky zitiert. Sollte es dennoch zu Vorfällen kommen, solle den Betroffenen „bestmöglich“ geholfen werden.

Der Fall war im September des Vorjahres durch einen „profil“-Bericht bekanntgeworden. Dem Stift Klosterneuburg wurde angelastet, den Beschuldigten damals nicht der staatlichen Justiz zugeführt zu haben.

Als im Jahr 1993 erste Vorwürfe geäußert worden seien, habe das Stift „konsequent im Sinne des Betroffenen gehandelt und den Beschuldigten aus dem Kloster entfernt“, hatte Propst Backovsky daraufhin festgestellt. Laut einer Erklärung des Stifts vom September 2017 habe es auf Wunsch der Mutter des Opfers keine Anzeige gegeben.

religion.ORF.at/APA

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