Bischof Schwarz: Vorschriften in Gurk eingehalten

Der St. Pöltner Bischof Alois Schwarz hat am Montagabend in einer schriftlichen Stellungnahme betont, dass der Rohbericht zur wirtschaftlichen Gebarung des Bistums Gurk in seiner Ära die „Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften“ bestätige.

Es hätten keine Tätigkeiten stattgefunden, die den Bestand des Bistums gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen hätten können. Er sei „dankbar dass die Bischofskongregation die Entscheidung getroffen hat, den kirchenrechtlich korrekten Weg einzufordern“, teilte Schwarz mit.

„Der Wille zur Wahrheit ist auch der Wille zu klaren Regeln und zu Transparenz. Seit meinem Schreiben nach Rom im Juli warte ich auf Rückmeldung und Klärung. Dass dies nun heute auf diesem Weg stattgefunden hat, war für mich ebenfalls überraschend - dass sie tätig werden, nicht. Es ist nicht außergewöhnlich, dass Rom in Vorgänge in einer Diözese eingebunden sein will, und übliche Praxis bei Alleingängen, die nicht im Einklang mit den kirchlichen Vorgehensweisen stehen.“

Bischof Alois Schwarz

APA/Hans Punz

Bischof Alois Schwarz sieht durch den Rohbericht der Überprüfung seiner früheren Diözese alle Vorwürfe entkräftet

Vatikan stoppte Veröffentlichung

Der fertiggestellte Prüfungsbericht über das Bischöfliche Mensalgut soll an die Bischofskongregation in Rom übermittelt werden und nicht, wie ursprünglich geplant, am Dienstag der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dieser Bericht war nach dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten wegen bekannt gewordener Mängel wie etwa fehlenden jährlichen Prüfungen in Auftrag gegeben worden. Mit der Erstellung hatte Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger Mitte Juli eine Wirtschaftsprüfungskanzlei beauftragt.

Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger zeigte sich in einer ersten Reaktion „sehr betroffen“ von der Entscheidung Roms. Er werde die Weisung selbstverständlich befolgen, meinte er gegenüber der APA: „Dem Ansehen der Kirche wird dadurch großer Schaden zugefügt, weil die Wahrheit auf diese Weise behindert wird. Dass sie ganz verunmöglicht wird, glaube ich aber nicht.“ Bei dieser Weisung könne es sich nur „um einen weiteren Versuch des Verschiebens, der Wahrheit in die Augen zu sehen, handeln“, fügte Guggenberger hinzu.

„Keine päpstliche Visitation“

„Klarstellen“ wollte Schwarz in der Stellungnahme auch, dass über ihn als amtierenden Bischof „keine päpstliche Visitation angeordnet“ worden sei. Er habe von Beginn an sein Interesse an den Ergebnissen der wirtschaftlichen Prüfung bekundet. „Gleichzeitig ist es genau so vorgesehen, wie es nun stattfindet: eine Gesamtbeurteilung des Wirkens eines Bischofs wird von der zuständigen Kongregation für die Bischöfe in Rom vorgenommen, nicht vom interimistischen Leiter einer Diözese“ (Diözesanadministrator Guggenberger, Anm.)

„Wahrheit ist“, so Schwarz, dass der Rohbericht die „Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Wirtschaftsrat und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung festhält“. Ebenfalls seien laut Rohbericht keine schwerwiegenden Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von den Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Geschäftsordnung erkannt worden.

Entschuldigung für „Unklarheiten“

„Die Bischofskongregation in Rom ist die für uns Bischöfe und die Diözesen zuständige Behörde“, unterstrich Schwarz. „Die Unterstellung, dass durch ihr Tätigwerden Vertuschung und nicht Klarheit entsteht, wird der römischen Behörde nicht gerecht. Sowohl für den Herrn Diözesanadministrator als auch für mich ist dadurch Unabhängigkeit endlich gewährleistet.“

„Es tut mir leid, dass mein Weggang aus Kärnten für soviel Irritationen gesorgt hat. Es tut mir ebenfalls leid, wenn Entscheidungen meiner Amtszeit für Unklarheiten gesorgt haben“, schrieb der Bischof weiter. Der Bericht stelle ein kleines Segment der Tätigkeiten des Bistums dar. Die prüfende Kanzlei sei seit vielen Jahren auch Wirtschaftsprüfer der Diözese, „diese zeichnet ein klares Bild und positives Zeugnis“.

Investitionen „kein Schaden“

Seine Tätigkeiten als Bischof hätten sich immer an den Vorgaben des Kirchenrechts orientiert - „Erhaltung und Vermehrung des Stammvermögens des Bistums“, so Schwarz. „Das zeigt sich in den massiven Wertsteigerungen angekaufter Immobilien, dem Rückkauf von Forstflächen sowie umfangreichen Sanierungen von Beständen. Es ist wichtig, diese Investitionen nicht als Schaden darzustellen.“

Festgehalten hat der Bischof in seiner Stellungnahme weiters, dass ein Bildungshaus keine Einkommensquelle sei, „im Gegenteil. In so gut wie allen österreichischen Diözesen sind Bildungshäuser Zuschussbetriebe.“ Die Bemühung, Bildungshäuser und Hotelbetriebe auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen, finde derzeit überall statt. Schwarz verwies z.B. auf das neu errichtete Haus St. Michael (Diözese Innsbruck) oder das sanierte Hiphaus in St. Pölten. „Ein Bildungshaus ist mit einem klassischen Seminarhotel sicherlich nicht zu vergleichen.“

Weil es im Vorfeld zahlreiche Ankündigungen gegeben habe, „die sich aus dem mir vorliegenden Rohbericht über die Jahre 2014 bis 2017 überhaupt nicht erhärten, bekunde ich neuerlich meine Bereitschaft zu einer gemeinsamen Stellungnahme mit Administrator Guggenberger“, betonte Schwarz. „Ich hoffe sehr, dass eine Orientierung an der Wahrheit die alleinige Richtschnur für mediale Äußerungen sein wird.“

religion.ORF.at/APA/KAP

Mehr dazu:

Links: