Kardinal Schönborn begrüßt Gurk-Visitation

Kardinal Christoph Schönborn hat am Donnerstag die vom Vatikan angeordnete Visitation der katholischen Diözese Gurk-Klagenfurt durch den Salzburger Erzbischof Franz Lackner begrüßt.

Er sei dankbar, dass Rom so rasch und klar eine Entscheidung getroffen habe, sagte er nach Bekanntwerden der römischen Anweisung zur katholischen Nachrichtenagentur Kathpress. Die Untersuchung beginnt Mitte Jänner.

Die nun eingeschlagene Vorgangsweise sei richtig, zeigte sich Schönborn, der auch Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz ist, überzeugt. Wenn gegen einen Bischof Vorwürfe vorliegen, sei der Vatikan die zuständige Instanz, um dies zu prüfen. Erzbischof Lackner sei zudem von Rom „trefflich gewählt“, sei dieser doch als Metropolit der Salzburger Kirchenprovinz, zu der auch die Diözese Gurk-Klagenfurt gehört, von der Kirchenordnung her der „nächste Übergeordnete“.

Auf „geordnetem Weg“ zu einer Klärung

Der Salzburger Erzbischof werde sicher ein gutes Team für die Visitation zusammenstellen, „viel zuhören, hinschauen, sich ein Urteil bilden und dann nach Rom berichten“, meinte Schönborn zudem. So könne es auf einem „geordneten Weg“ zu einer Klärung kommen.

Lackner selbst meinte: „Meine erste Aufgabe ist es, zu hören. Mit größtmöglicher Offenheit werde ich auf alle Seiten zugehen, alles prüfen und den Bericht nach Rom übermitteln.“ Der Dienst beginne Mitte Jänner mit „vertrauensvollem Wohlwollen gegenüber der Kirche in Kärnten“. Lackner bat um „offene Kooperation und sachliche Ehrlichkeit“ und äußerte einen Wunsch an die Gläubigen: "Nach Jesu Wort, ‚ut omnes unum sint‘ („damit alle eins seien", Anm.), beten wir um Einheit.“

Umfassende Prüfung

Ein „Apostolischer Visitator“ ist ein Beauftragter des Papstes, der in einer Diözese oder einem anderen kirchlichen Bereich als eine Art Kontrolleur mit umfassenden Befugnissen agiert. Die Untersuchten sind laut Kirchenrecht verpflichtet, „vertrauensvoll mit dem Visitator zusammenarbeiten, indem sie auf rechtmäßiges Befragen wahrheitsgemäß“ zu antworten haben.

Die Einsetzung eines Apostolischen Visitators für eine gesamte Diözese bedeutet, dass der Visitator im Auftrag des Papstes die gesamte Amtsführung des Diözesanbischofs - im Falle einer Sedisvakanz die des Diözesanadministrators - sowie alle diözesanen Einrichtungen zu überprüfen hat. Sein Bericht dient als Grundlage für weitere Entscheidungen des Apostolischen Stuhls.

religion.ORF.at/APA

Mehr dazu: