Heim Martinsbühel: Petition an Tiroler Landtag

Für einen Untersuchungsausschuss zu den Zuständen im bis 2008 von Benediktinerinnen geführten Tiroler Kinderheim Martinsbühel bei Zirl (Bezirk Innsbruck-Land) liegt derzeit eine Onlinepetition an den Tiroler Landtag auf.

Gegen das Heim gab es wiederholt schwere Vorwürfe des sexuellen und physischen Missbrauchs sowie der Verwahrlosung und seelischer Gewalt bis hin zur Folter. Eingebracht hatte die Petition mit dem Titel „Anregung zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses des Tiroler Landtages zum Kinderheim Martinsbühel“ Wilfried Apfalter, Präsidiumsmitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG).

Die Petition ist seit 10. Dezember 2018 auf der Petitionsplattform des Tiroler Landtages zugänglich und kann noch bis zum 23. Jänner mit einer Online-Zustimmungserklärung unterstützt werden. Am Freitag waren es zuletzt 2.357 Zustimmungserklärungen.

Anregung zu Untersuchungsausschuss

Der Wortlaut: "Ich erlaube mir die Anregung, der Tiroler Landtag möge beschließen, einen Untersuchungsausschuss zu den Missständen, die im ‚Standard‘ vom 8. Dezember 2018 in der Reportage „Missbrauch im Kinderheim: Falltür auf, Kind rein, Falltür zu" zum Kinderheim Martinsbühel angesprochen werden, einzurichten.“ In dem Artikel wird über grauenhafte Zustände in dem von 1947 bis 2008 von Ordensfrauen geführten Heim berichtet.

Schloss Martinsbühel in Tirol

Svíčková unter cc by-sa 3.0/Wikimedia

Burg Martinsbühel

Wilfried Apfalter in einer Aussendung: „Die Petition ist die seit Schaffung der Online-Unterstützungsmöglichkeit im Jahr 2013 bereits sehr deutlich meistunterstützte Onlinepetition an den Tiroler Landtag.“ Jede weitere Zustimmungserklärung erhöhe das politische Gewicht dieser Petition, so Atheist Apfalter.

Kein Verfahren

Der Fall ist nicht neu: Anlässlich eines Schwerpunkts Gewaltprävention haben sich im Jahr 2015 Landtagsabgeordnete persönlich ein Bild von den früheren Zuständen im Landesheim Martinsbühel gemacht. Frauen, die dort ihre Kindheit verbringen mussten, erzählten von Gewalt und sexuellem Missbrauch durch Nonnen - mehr dazu in Martinsbühel als ewiges Mahnmal.

Doch eine 2004 von einem der ehemaligen Heimkinder eingebrachte Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung führte laut „Standard“ wegen Verjährung und mangels Beweisen beziehungsweise aufgrund des Todes oder der Zurechnungsunfähigkeit der Beschuldigten nie zu einem Verfahren. Schadenersatzforderungen würden bei weltlichen Behörden auf taube Ohren stoßen, so der Artikel, in dem eine der betroffenen Frauen von ihrer Zeit im Heim berichtete.

gril, religion.ORF.at

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