Karfreitag: Regierung will keinen neuen Feiertag

Die Bundesregierung will den Karfreitag nach dem EuGH-Urteil vom Dienstag als Feiertag für Evangelische und Altkatholiken erhalten, aber keinen zusätzlichen Feiertag zu den bisher bestehenden 13 einführen.

Das hat Kanzleramtsminister Gernot Blümel am Mittwoch nach dem Ministerrat erklärt. Die Regierung werde daher Gespräche mit allen Beteiligten führen, darunter auch mit dem evangelischen Bischof Michael Bünker. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die in Österreich geltenden Feiertagsregelung, wonach der Karfreitag nur für Evangelische und Altkatholiken und somit für Angehörige von vier Minderheitskirchen arbeitsfrei ist, als diskriminierend aufgehoben.

Kruzifix

APA/Günter R. Artinger

Der Karfreitag war bisher kein staatlicher Feiertag - der Regierung zufolge soll das so bleiben.

Die bis jetzt geltende Karfreitagsregelung bewertete Blümel rückblickend als gut. Bei der nun geplanten gesetzlichen Neuregelung lasse sich die Regierung von drei Kriterien leiten: „Der Status quo soll auf rechtskonforme Art erhalten bleiben, niemand wird etwas weggenommen“, sagte Blümel, und es solle kein zusätzlicher Feiertag eingeführt werden. Das beinhalte auch die Möglichkeit nach einem Feiertagstausch, erklärte der für Kirchen und Religionen zuständige Minister auf Nachfrage von Medienvertretern.

Altkatholiken vorsichtig optimistisch

Vorsichtiger Optimismus herrscht bei der Altkatholischen Kirche in Österreich nach dem Urteil des EuGH. Man sehe „der positiven Umsetzung des Erkenntnisses des Gerichts durch die österreichische Gesetzgebung im Sinne der Religionsausübung vertrauensvoll entgegen“, erklärte die von der Karfreitagsregelung direkt betroffene Kirche am Mittwoch in einer Aussendung und appellierte an die Politik: „Die Altkatholische Kirche bittet die Bundesregierung, den gesellschaftlichen Konsens und sozialen Frieden bezüglich kirchlicher Feiertage wiederherzustellen“.

Bünker zum Karfreitagsurteil des EuGH

Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker äußert sich in der „ZiB2“ über das Urteil des EuGH zum Karfreitag.

Die nach dem Ersten Vatikanischen Konzil gegründete Kirche verwies dabei auf ihre Geschichte: So wurde den Mitgliedern der Altkatholischen Kirche bei der staatlichen Anerkennung 1877 der Karfreitag als staatlicher Feiertag zugesprochen.

Eine Frage des Selbstverständnisses

Das habe mit dem Selbstverständnis der Altkatholischen Kirche zu tun, welche am Karfreitag des leidenden Christus gedenkt: „Der leidende Christus ist heute mehr denn je Sinnbild für Ungerechtigkeit, Leid, Gewalt und gesellschaftliche Verachtung. Gerade diesen betroffenen Menschen steht die Altkatholische Kirche nahe“, so deren Generalvikar Martin Eisenbraun.

„In einem pluralen, multikulturellen Österreich sollte jede staatlich anerkannte Kirche die Möglichkeit haben, einen gesetzlich verankerten Feiertag benennen zu können“, hieß es zudem in der Stellungnahme zum Urteil. Diese Forderung gründe sich in der Freiheit der Religionsausübung, welche nicht als Freisein von Religion missverstanden werden könne.

IKG sieht keine Gefahr für Jom Kippur

Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien (IKG), Oskar Deutsch, sieht den jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur nicht von dem Urteil betroffen. Das EuGH-Urteil habe nichts mit den Regelungen für jüdische Arbeitnehmer am Jom Kippur zu tun, denn „das eine ist die gesetzliche Ebene, das andere eine kollektivvertragliche Regelung“, befand Deutsch am Dienstag auf Twitter. Ob der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für alle Österreicher infrage komme, „sollten Kirchen und Politik ebenso diskutieren wie eventuelle Kompensationen mit anderen Feiertagen“.

Bünker: Beste Lösung ist frei für alle

Als beste Lösung im Blick auf den Karfreitag wäre ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag für alle, erklärte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker am Dienstagabend im „ORF-ZiB2“-Interview. Die Minimalforderung aus Sicht der betroffenen vier Kirchen sei der Erhalt des Feiertags für ihre Mitglieder verbunden mit einer gesetzlichen Änderung, die die festgestellte Diskriminierung beseitigt, so Bünker.

Gesetzliche Feiertage

In Österreich gibt es auf Basis des Arbeitsruhegesetzes 13 gesetzliche Feiertage für alle. Für acht gibt es aufgrund des Konkordats mit dem Heiligen Stuhl überdies einen völkerrechtlichen Schutz. Das sind neben allen Sonntagen der Neujahrstag (1. Jänner), Epiphanie (6. Jänner), der Himmelfahrtstag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November), der Tag der unbefleckten Empfängnis (8. Dezember) und der Weihnachtstag (25. Dezember).

Die bisher geltende Karfreitagsregelung bezeichnete der evangelische Bischof als „angemessen“ in Anbetracht der Geschichte der jahrhundertelangen Unterdrückung und des Verbots des Protestantismus sowie der religiösen Bedeutung des Karfreitags für Evangelische. Die Regelung stamme nicht von ungefähr aus den 1950er-Jahren und sei eine Verwirklichung der seit damals geltenden Devise nach einer „freien Kirche in einem freien Staat“. Der Feiertag sei somit eine „Anerkennung für die Beiträge des Protestantismus für Österreich in der Vergangenheit und Gegenwart“.

Erinnerung an Rechtsstreit

Bünker erinnerte auch an den Anlass des Rechtsstreites, bei dem es um das zusätzliche Feiertagsentgelt für Evangelische geht, wenn sie am Karfreitag arbeiten. Aus der Sicht Bünkers greife der EuGH nicht in die religionsrechtlichen Bestimmungen in Österreich ein und stelle den Karfreitag als Feiertag nicht in Frage. Das Urteil weise lediglich darauf hin, dass die Entgeltfrage im Zusammenhang mit dem Feiertag diskriminierend sei.

„Das ist in der Tat richtig. Wir brauchen eine Lösung, die den Feiertag für die Evangelischen sichert und diskriminierungsfrei ist“, so Bünker. Eine Lösung könne daher im Wegfallen des zusätzlichen Feiertagsentgelts liegen.

Wegfalls von Feiertagsentgelt möglich

Die sauberste Lösung sei es, den Karfreitag zu einem allgemeinen Feiertag zu machen. Mit einem zusätzlichen und somit 14. Feiertag würde Österreich noch nicht im Spitzenfeld der EU liegen, so Bünker. Sollte das nicht möglich sein, dann könnte man den Karfreitag gegen einen anderen Feiertag tauschen. Aus seiner Sicht kämen dafür entweder der Ostermontag oder der Pfingstmontag in Frage, so der evangelische Bischof. Diesbezüglich habe er keine Präferenz.

Skeptisch zeigte sich Bünker hinsichtlich einer Lösung über den Generalkollektivvertrag analog zum arbeitsfreien Jom-Kippur-Tag für Juden. Das wäre ein „Rückschritt“, weil sie für die Betroffenen mit Auflagen verbunden und keine optimale Lösung sei, um die Ausübung der Religionsfreiheit für Minderheiten sicherzustellen. Dieser Weg sei aus Sicht der Evangelischen daher nicht anzustreben.

religion.ORF.at/KAP

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