Asia Bibi: Pakistan lehnt Berufung gegen Freispruch ab

Das oberste Gericht Pakistans hat einen Berufungsantrag gegen den Freispruch der Christin Asia Bibi für unzulässig erklärt. „Der Berufungsantrag ist abgelehnt“, sagte Richter Asif Saeed Khosa am Dienstag in Islamabad.

Das Gericht ordnete gleichzeitig die sofortige Freilassung Bibis an. Somit kann die 51-Jährige nun ausreisen. Islamisten hatten den Antrag eingereicht, nachdem ein vor acht Jahren verhängtes Todesurteil gegen Bibi im Oktober aufgehoben worden war. Die pakistanische Regierung sagte daraufhin zu, Bibi keine Ausreise zu genehmigen, bis das Oberste Gericht über eine etwaige Revision des Freispruchs befindet. Bibi lebt seither an einem geheimen Ort in Pakistan und wird bewacht, um sie vor Übergriffen zu schützen.

Saiful Malook (Mi.), Anwalt von Aisa Bibi, auf dem Weg zum Supreme Court in Islamabad, Pakistan

APA/AP/B.K. Bangash

Saiful Malook (Mi.), Anwalt von Aisa Bibi, am Dienstag auf dem Weg zum Supreme Court in Islamabad, Pakistan

Berufung durch Islamisten

Bibi war wegen angeblicher Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden. Der Fall sorgte international für Aufsehen. Zwar hob das oberste Gericht des Landes Ende Oktober das Urteil auf und sprach sie von allen Vorwürfen frei, doch konnte sie wegen massiver Proteste von Islamisten ihre Heimat bisher nicht verlassen. Die Islamistenpartei Tehreek-e-Labaik hatte bei der Regierung erreicht, in Berufung gegen das Urteil gehen zu dürfen.

Mit der Ablehnung des Berufungsantrages dürfte die letzte Hürde für Bibis Ausreise aus dem Weg geräumt sein. Als mögliches Aufnahmeland für die Christin ist unter anderem Deutschland im Gespräch.

Asia Bibi

APA/AFP/British Pakistani Christian Association/Handout

Asia Bibis Ausreise dürfte nichts mehr im Weg stehen

Die katholische Landarbeiterin Bibi hatte im Juni 2009 während der Feldarbeit in ihrem Dorf für ihre muslimischen Kolleginnen Wasser aus einem Brunnen geholt. Zwei von ihnen beschwerten sich anschließend darüber, dass sie als Christin auch aus dem Gefäß getrunken und damit das Wasser verunreinigt habe. Außerdem habe sie den Propheten Mohammed beleidigt.

Ursprünglich Todesurteil

Bibi bestritt die Vorwürfe, wurde aber verhaftet und im November 2010 in erster Instanz zum Tod durch den Strang verurteilt. Im Oktober 2014 bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil, im Juli 2015 setzte der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe aus und machte damit den Weg frei für eine erneute Anhörung, die letztlich Ende Oktober 2018 mit einem Freispruch endete.

Auch Papst Franziskus und sein Vorgänger Benedikt XVI. haben sich mehrfach öffentlich und auf diplomatischem Weg für Bibis Freilassung eingesetzt. Menschenrechtsaktivisten und -aktivistinnen sehen in Asia Bibi ein Symbol für den Missbrauch des Blasphemiegesetzes in Pakistan, der laut Kritikern häufig in persönlichen Konflikten herangezogen wird.

Lynchmorde wegen Blasphemie-Vorwürfen

Blasphemie ist im streng konservativ-islamischen Pakistan ein folgenschwerer Vorwurf. Rund 40 Menschen verbüßen dort nach Schätzungen eines US-Ausschusses zur Religionsfreiheit wegen entsprechender Anschuldigungen derzeit lebenslange Gefängnisstrafen oder warten auf ihre Hinrichtung. Immer wieder kommt es wegen Blasphemie-Vorwürfen auch zu Lynchmorden.

95 Prozent der Bevölkerung in Pakistan sind Muslime. Der Rest sind die Minderheiten der Christen, Hindus, Sikhs und Parsen. Insgesamt leben in Pakistan sechs Millionen Christen, die zusammen etwa zwei Prozent der Bevölkerung ausmachen. Zur katholischen Kirche bekennen sich rund 1,5 Millionen Menschen.

religion.ORF.at/APA/AFP/Reuters

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