„IGGÖ“ im Zeugnis: Ministerium prüft

Eine Überraschung am letzten Schultag gibt es in jedem Fall für muslimische Schülerinnen und Schüler: Statt „Islam“ steht beim Wahlfach Religion „IGGÖ“ im Zeugnis.

Aus dem Ministerium hieß es Freitagnachmittag auf Anfrage von religion.ORF.at, man sei „einer Empfehlung des Kultusamts“ gefolgt. Demnach sei die Formulierung „islamisch“ zu ungenau erschienen. IGGÖ ist die Kurzbezeichnung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Deren Präsident Ümit Vural zeigte sich überrascht.

Lehrbücher für den islamischen Religionsunterricht in Österreich

APA/Roland Schlager

Einige muslimische Schülerinnen und Schüler dürften am Freitag überrascht gewesen sein

Ministerium prüft

Man werde jetzt mit allen beteiligten Stellen reden, auch mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft, so das Bildungsministerium. Die Formulierung betreffe alle Schulen bundesweit. Ob die Schülerinnen und Schüler nun neue Zeugnisse erhalten, war bis zuletzt nicht geklärt.

Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Erstellung des Zeugnisses ist die sogenannte Zeugnisformularverordnung, wie die APA am Freitag berichtete. Diese wiederum verweist auf einen Anhang mit der Auflistung aller in Österreich gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften.

IGGÖ-Präsident Ümit Vural

APA/Herbert Pfarrhofer

Der Präsident der IGGÖ, Ümit Vural ist irritiert über eine offenbar neue Zeugnisgestaltung

Im Herbst wurde dieser Anhang geändert - statt der Bezeichnung „Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ und „islamisch“ scheint nur noch „Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)“ auf. Im gleichen Anhang scheint nun übrigens auch - anders als in der alten Version - die „Alevitische Glaubensgemeinschschaft in Österreich (ALEVI)“ auf.

„Entzieht sich jeglicher Logik“

„Das ist eine Entscheidung, die ich nicht mitgetragen habe, aber jetzt den Eltern erklären muss“, zeigt sich Vural irritiert. „Wie man auf diese Idee kommen kann, entzieht sich jeglicher Logik.“ Laut Zeugnisgestaltungsverordnung sollte nämlich die Bezeichnung der Religion selbst im Zeugnis stehen, nicht aber der zuständigen Institution. In weiterer Folge müsste dann etwa bei jüdischen Schülern „IKG“ für Israelitische Kultusgemeinde angeführt sein.

gril, religion.ORF.at/APA

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