Moscheenschließungen rechtswidrig - Kultusamt beruft

Das Verwaltungsgericht Wien hat den Bescheid über die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) aufgehoben, wie die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Donnerstag bekanntgab. Das Kultusamt will gegen das Urteil berufen.

„Das Kultusamt erleidet einen heftigen Rückschlag, da das Gericht ein rechtswidriges Handeln erkannt hat. Diese Niederlage des Kultusamtes zeigt einmal mehr, wie wichtig die Gerichte als Korrektiv in Zeiten des Populismus sind,“ zeigt sich IGGÖ-Präsident Ümit Vural erfreut.

Kultusamt kündigt Berufung an

Das Kultusamt kündigte gegenüber der APA Berufung gegen das Urteil zur Moscheeschließung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) an. Es handle sich keinesfalls um eine inhaltliche Entscheidung, sondern es seien rein formalrechtliche Fragestellungen beurteilt worden, hieß es dort. Konkret wurde vom Landesverwaltungsgericht ein Fehler „mangels Verfahrensanordung(en)“ festgestellt.

„Vonseiten des Kultusamtes werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft und es wird Berufung eingelegt“, hieß es zum am Donnerstag zum bekannt gewordenen Urteil. Es gehe dabei generell um die Frage der Parteienstellung und damit über diesen Fall hinaus. „Das Beispiel der arabischen Kultusgemeinde zeigt aber vor allem, dass es Aufgabe der IGGÖ ist, Klarheit und Transparenz in Bezug auf ihre Moscheeeinrichtungen zu schaffen.“

Der VSC-Kulturverein (As-Sunnah-Moschee) in Wien-Mariahilf

APA/Helmut Fohringer

Eine der betroffenen Moscheen war die As-Sunnah-Moschee in Wien-Mariahilf

Die angekündigte und versprochene Professionalität und Zusammenarbeit fehle bisher leider in weiten Bereichen, die Datenlage und Klarheit sei in vielen Bereichen mangelhaft, bekräftigte man im Kultusamt. Nach derzeitigem Stand gebe es derzeit nur noch zwei Moscheeeinrichtungen, die zur Arabischen Kultusgemeinde gehören. Damit wären die Voraussetzungen für eine Kultusgemeinde, die zumindest zehn Einrichtungen benötigt, jedenfalls nicht erfüllt.

Moscheen konnten offen bleiben

Die Bundesregierung hatte im vergangenen Sommer die Schließung von Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung von 65 Imamen verkündet. Die Arabische Kultusgemeinde, die der IGGÖ untersteht, legte daraufhin Beschwerde ein.

Bereits Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.

Vural: „Niederlage“ des Kultusamtes

Mit der Aufhebung des Bescheides über die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde bleibe diese weiterhin „ein integraler Bestandteil der Islamischen Glaubensgemeinschaft“, so Vural. „So endet die große Moschee-Schließungs-Offensive der Regierung damit, dass alle betroffenen Einrichtungen weiterhin im Dienste der Muslime offen stehen“, heißt es in der Aussendung der IGGÖ.

IGGÖ-Präsident Ümit Vural

APA/Herbert Pfarrhofer

IGGÖ-Präsident Ümit Vural

Causa brachte IGGÖ-Chef Olgun zu Fall

Vural begrüße die klare Entscheidung des Gerichts und hoffe, „dass das Kultusamt und damit die Regierung in sich gehen und sich wieder auf ihre Kernkompetenzen und ihre eigentliche Arbeit konzentrieren werden,“ so der IGGÖ-Chef abschließend.

Vural hatte vor einigen Monaten Ibrahim Olgun als Präsident der Glaubensgemeinschaft abgelöst. Dieser war wegen der Moscheeschließungen intern ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Er war für die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde verantwortlich gemacht worden, weil er die Überprüfung durch das Kultusamt angestoßen hatte.

religion.ORF.at/APA

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