Karfreitag: Evangelische Kirche prüft rechtliche Schritte

Die evangelische Kirche A. B. prüft rechtliche Schritte gegen die von der ÖVP-FPÖ-Koalition beschlossene Karfreitag-Lösung. Ein entsprechender Antrag wurde am Samstag von der Sondersynode in Wien einstimmig angenommen.

Konkret heißt es in dem Antrag, die Synode beauftragt den Oberkirchenrat - unter Einschaltung von externen Fachleuten und des Rechts- und Verfassungsausschusses der Synode - zu prüfen, inwieweit die neuen gesetzlichen Regelungen zum Karfreitag im Arbeitsruhegesetz und im Feiertagsruhegesetz verfassungs- und unionswidrig sind.

Bischof Bünker

APA/Georg Hochmuth

Bischof Michael Bünker referiert bei der Synode zum Thema Karfreitag und „Ehe für alle“

Weiters soll geprüft werden, ob „allenfalls gerichtliche Schritte auf Kosten und Risiko der Evangelischen Kirche A. B. einzuleiten“ sind. Außerdem werden mit dem Beschluss der Oberkirchenrat und der Finanzausschuss beauftragt, durch einen Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel dafür bereitzustellen.

Forderung nach Karfreitag für alle

Ebenfalls beschlossen wurde von der Synode eine Resolution, in der der Karfreitag als Feiertag für alle gefordert wird. Dass dafür nach dem Beschluss des Nationalrats ein Urlaubstag genommen werden muss, wird abgelehnt. Kritik wird in der Resolution an der Äußerung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geübt, wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien.

Darin sieht die evangelische Kirche einen bedenklichen Umgang mit einer Minderheit. Für mögliche künftige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fordert die evangelische Kirche Parteienstellung und das Recht, gehört zu werden. Über das zweite große Thema, die Ehe für Homosexuelle, wird am Nachmittag beraten.

religion.ORF.at/APA

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