Bayern: Kopftuchverbot für Richterinnen zulässig

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Montag ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen im Freistaat Bayern bestätigt.

Er wies die Klage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer Mitteilung vom Montag hieß. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, rechtens.

Verstoß gegen Glaubensfreiheit geortet

Die Religionsgemeinschaft sah in der Regelung Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz. Denn während Kopftücher verboten seien, dürften weiterhin Kreuze im Gerichtssaal hängen. Ein Gesetz allein für eine bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der bayerischen Verfassung.

Dieser Argumentation folgte der Verfassungsgerichtshof nicht. „Die Ausstattung von Verhandlungsräumen betrifft ersichtlich einen anderen Sachverhalt als das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Symbolen durch die betroffenen Amtsträger“, hieß es in der Entscheidung.

Neutralität der Justiz

Der Staat müsse die weltanschaulich-religiöse Neutralität seiner Justiz gewährleisten, lautete die Begründung weiter. „Im Gegensatz dazu steht das Tragen religiös oder weltanschaulich konnotierter Kleidungsstücke oder Symbole.“

Auch eine verbotene Diskriminierung konnten die bayerischen Verfassungsrichter nicht erkennen. Die angegriffene Regelung wende sich nicht einseitig gegen Frauen oder eine bestimmte Religion. Sie greife auch bei Kleidungsstücken, die Männer trügen, etwa einer jüdischen Kippa.

religion.ORF.at/dpa/APA

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