F: Kirchengericht verurteilt Priester zu Höchststrafe
Angesichts „der großen Zahl von Opfern“ habe das Gericht beschlossen, die im Kirchenrecht vorgesehene Höchststrafe in einem solchen Fall auf ihn anzuwenden. Der aus dem Berlinale-Spielfilm „Grace a Dieu“ bekannte Priester wurde für schuldig befunden, sich an Minderjährigen vergangen zu haben. Er könne innerhalb eines Monats Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Sturz des obersten katholischen Kardinals in Frankreich
Der Fall des Priesters hatte zum Sturz des obersten katholischen Würdenträgers in Frankreich geführt. Kardinal Philippe Barbarin war im März wegen der Vertuschung der Missbrauchsvorwürfe verurteilt worden und ließ sein Amt ruhen.
Der Fall Barbarin und die Vorgänge in der katholischen Kirche in Lyon wurden jüngst in „Grace a Dieu“ (deutscher Titel: Gelobt sei Gott) von Francois Ozon einem größeren Publikum bekannt.
In dem Spielfilm geht es darum, wie mehrere Männer öffentlich machen, dass sie als Kinder von besagtem Priester missbraucht wurden. Der Priester ist allerdings noch nicht rechtskräftig von einem weltlichen Gericht verurteilt worden. Er wollte die Ausstrahlung des Films in Frankreich mehrfach verhindern - scheiterte allerdings vor Gericht.
religion.ORF.at/dpa
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