Richtervereinigung für Gesetz für Religionsneutralität

Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, drängt auf eine gesetzliche Regelung, die religiöse Neutralität vor Gericht sicher stellt.

Diese müsse freilich alle Konfessionen betreffen und nicht nur eine, lehnte sie etwa ein bloßes Kopftuchverbot bei einer Podiumsdiskussion am „Forum Alpbach“ am Sonntagnachmittag dezidiert ab.

„Was gar nicht geht, ist ein Kopftuchverbot für Richterinnen. Es gilt für alle oder es gilt für niemanden“, formulierte Matejka. Rechtlich würde ein allgemeines Verbot halten, wenn man es diskriminierungsfrei formuliere, vermutet die Richter-Chefin. Gelten soll es freilich nicht für Beschuldigte oder Zeugen.

Religiöse Neutralität des Staats auch nach außen

Standpunkt ihrer Vereinigung sei, dass die religiöse Neutralität des Staats nicht nur die innere Einstellung betreffen solle, sondern auch nach außen klar sichtbar sein müsse.

Sabine Matejka

APA/HELMUT FOHRINGER

Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, drängt auf eine gesetzliche Regelung, die religiöse Neutralität vor Gericht sicher stellt

Daher brauche es eine gesetzliche Regelung, mit der Vorschriften für Kleidung und Schmuck geschaffen werde. Das gelte auch für die Gestaltung des Gerichtssaals. Die „Schwurgarnituren“ sollten im Gerichtssaal nicht mehr sichtbar sein, assistierte Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff aus dem Auditorium. Er pocht auf Neutralität nicht nur vor Gericht, sondern bei allen staatlichen Behörden.

Abgrenzung der Richterschaft zur Politik

Matejka drängt ferner auf eine ganz klare Abgrenzung der Richterschaft zur Politik. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei hält sie mit dem Richteramt für unvereinbar.

Sehr wohl einen Richterposten als sogar bekannte Parteivertreterin hatte die frühere Justizministerin Maria Berger (SPÖ), die viele Jahre Österreich am Europäischen Gerichtshof vertrat.

Die langjährige SPÖ-Politikerin sieht das als vereinbar an. Der EuGH sei eher mit dem Verfassungsgerichtshof vergleichbar, bei dem ordentliche Richterschaft nicht die Voraussetzung sei. In ihrer Amtszeit habe es am EuGH drei ehemalige Justizminister und einen stellvertretenden gegeben. Die anfängliche Skepsis deswegen habe sich gelegt.

An sich schilderte Berger den Europäischen Gerichtshof als vorbildlich, was Neutralität angeht: „Am EuGH hängen keine Kreuze oder irgendwas.“ Zudem gebe es eine Robenpflicht, die ein einheitliches Auftreten garantiere.

religion.ORF.at/APA

Mehr dazu: