Ablehnung der Berufung von Kardinal Pell beantragt

Die Staatsanwaltschaft hat beim höchsten Gericht Australiens die Ablehnung des Berufungsantrags von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter beantragt.

Es gebe im Fall Pell keinen Grund für die Zulassung einer Berufung beim High Court, hieß es laut australischen Medien in dem am Mittwoch gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft. Der ehemalige Finanzchef des Vatikan und frühere Erzbischof von Melbourne und Sydney war von einem Gericht schuldig gesprochen worden, vor mehr als zwei Jahrzehnten als Erzbischof zwei Chorknaben in mehreren Fällen sexuell missbraucht und belästigt zu haben. Im Februar dieses Jahres wurde der 78 Jahre alte Kardinal zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Verurteilung Pells bestätigt

Ein Berufungsgericht in Melbourne hatte im vergangenen August die Verurteilung Pells bestätigt. Die Aussage des Missbrauchsopfers sei überzeugend und glaubwürdig gewesen, hieß es in der Begründung der beiden Richter Anne Ferguson und Chris Maxwell. Richter Mark Weinberg hingegen führte in seinem mehrere Hundert Seiten starken Minderheitsurteil aus, die Aussage des Mannes sei nicht konsistent und voller Diskrepanzen gewesen.

Eine Berufung vor dem obersten Gericht ist die letzte juristische Chance Pells, seine Verurteilung aufheben zu lassen. Im Fall einer Zulassung der Berufung durch das Oberste Gericht ist mit einer Verhandlung erst im kommenden Jahr zu rechnen.

Rom wartet Verfahrensende ab

Das Urteil hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Pell, der ab 2013 fünf Jahre lang das vatikanische Wirtschaftssekretariat leitete, ist der bisher höchste katholische Würdenträger, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde.

Als kirchliche Höchststrafe droht Pell die Entlassung aus dem Klerikerstand. Allerdings wird die zunächst zuständige Römische Glaubenskongregation den endgültigen Ausgang des staatlichen Verfahrens abwarten, bevor sie den Fall aufgreift, erklärte Vatikansprecher Matteo Bruni im August. In der von ihm verbreiteten Erklärung erinnerte Bruni zudem daran, dass Pell bereits seit seiner Beurlaubung als Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats im Juni 2017 die öffentliche Ausübung seines priesterlichen Dienstes sowie jeglicher Kontakt mit Minderjährigen verboten ist.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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