Schönborn: Rücktrittsgesuch „emotionaler Akt“
Das Ganze sei für ihn natürlich auch ein „sehr emotionaler Akt“, so Schönborn, der seit 28 Jahren Bischof ist. Laut Kirchenrecht müssen Diözesanbischöfe dem Papst mit Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anbieten. Im Falle von Schönborn wäre das der 22. Jänner 2020. Er habe aber nicht nur einen entsprechenden Brief schreiben wollen, sondern die Chance bei der Synode nützen, das persönlich bei Papst Franziskus vorzubringen, so der Kardinal laut Kathpress.
Freilich: „Die Entscheidung trifft jetzt der Papst.“ Und das halte er auch für gut so, „dass der Papst das letzte Wort hat“, sagte Schönborn am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz.
Drei Möglichkeiten
Schönborn bestätigte Medienberichte, wonach es drei Möglichkeiten gibt. Der Papst könnte das Rücktrittsgesuch sofort annehmen oder die Amtszeit des Wiener Erzbischofs noch um einige Zeit, beispielsweise zwei Jahre, verlängern. Eine weitere Möglichkeit wäre: Papst Franziskus nimmt den Rücktritt „nunc pro tunc“ (= „jetzt für später“) grundsätzlich an, verlängert zugleich aber die Amtszeit um eine gewisse Periode.
APA/Roland Schlager
Bald oder erst in zwei Jahren
Wann immer dieser Rücktritt nun kommen wird, relativ bald oder erst in vielleicht zwei Jahren, „er wird kommen“ und es sei „ein offenes Spiel“. Auch in seiner Freitagskolume in der Gratiszeitung „Heute“ thematisierte Schönborn seinen kommenden 75. Geburtstag. „Mein 75er naht. Wie es in der Kirche die Regel ist, biete ich deshalb dem Papst meinen Rücktritt an. Bei ihm liegt es zu entscheiden, wann ich in den ‚Ruhestand‘ treten kann.“
Wann immer das sein wird, er sei für beides dankbar, den Dienst oder den Ruhestand, denn „jedes Jahr des Älterwerdens ist ein Geschenk“. Vor fast 50 Jahren, 1970, sei er Priester geworden. „Für Gott und die Menschen Zeit zu haben, das bleibt für mich der Lebenssinn, auch nach dem 75er“, so der Kardinal.
religion.ORF.at/KAP