Entscheidung über Berufungsantrag von Kardinal Pell
Ein Gericht im Bundesstaat Victoria hatte im August bereits eine Berufungsklage des früheren Präfekten des vatikanischen Wirtschaftsrats zurückgewiesen. Das Verfahren vor dem Obersten Gericht ist die letzte Chance des 78-Jährigen, einen Freispruch zu erlangen.
Rechtsexperten halten für offen, ob Pells neuer Antrag zugelassen wird oder nicht. Die Erfolgsaussichten eines möglichen Berufungsverfahrens gelten zudem als eher gering. Das Oberste Gericht sei bekannt dafür, bei Missbrauchsfällen Urteile früherer Instanzen nur selten aufzuheben, heißt es in Medienberichten.
Geschworene befanden Pell für schuldig
Sollte es zu einer erneuten Anhörung kommen, würde das Verfahren wohl mehrere Monate dauern und nicht vor 2020 beginnen. In der Zwischenzeit bliebe Pell weiter im Gefängnis.
Der Kardinal war im Dezember 2018 von einer Geschworenen-Jury für schuldig befunden worden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13-jährigen Chorknaben missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Im Februar wurde Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt; davon müsste er mindestens drei Jahre und acht Monate absitzen, bevor ein Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung gestellt werden kann.
religion.ORF.at/KAP/KNA
Mehr dazu:
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(religion.ORF.at; 9.10.2019) - Missbrauchsurteil gegen Kardinal Pell bestätigt
(religion.ORF.at; 20.8.2019)