D: Schärfere Regeln im Umgang mit Missbrauch

Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben ihre Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch erneut verschärft. Die überarbeitete Fassung soll erstmals als „Ordnung“ verbindlich in allen Diözesen gelten, wie die Bischofskonferenz am Montag in Bonn mitteilte.

Die neuen Regelungen betreffen den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen sowie von hilfebedürftigen Erwachsenen wie etwa Menschen mit Behinderungen im Bereich der Kirche. Die Regeln sollen einheitlich zu Jahresbeginn in den jeweiligen Amtsblättern der Diözesen veröffentlicht werden, sie erlangen damit Gesetzeskraft. Nach fünf Jahren sollen sie erneut evaluiert werden. Zuletzt waren die Leitlinien 2013 überarbeitet worden.

Inhaltlich wurde verstärkt die Perspektive der von Missbrauch Betroffenen berücksichtigt. So spricht die neue Ordnung nicht mehr von „Opfern“, sondern benutzt durchgängig die Bezeichnung „Betroffene“. Auch auf den Zusatz „mutmaßlich“ wird in dem Zusammenhang auf Wunsch der Betroffenen verzichtet.

Missbrauchsfall jetzt „Verbrechen“

Die Regelungen sind zudem stärker juristisch gefasst. Ein Missbrauchsfall wird nicht mehr als „verabscheuungswürdige Tat“, sondern als „Verbrechen“ bezeichnet. Zudem wird die Verantwortlichkeit der Kirche ausgeweitet; auch Ehrenamtliche und Praktikanten werden als mögliche Täter aufgenommen. Anders als das staatliche Recht geht die neue kirchliche Rechtsvorschrift auch auf Fälle ein, in denen Verstorbene des Missbrauchs beschuldigt werden. Hierzu heißt es in dem Text der Bischöfe: „Ist der Beschuldigte verstorben, besteht für die zuständigen kirchlichen Stellen die Pflicht zur Aufarbeitung.“

Auch die Rahmenordnung zur Prävention gegen Missbrauch wurde überarbeitet. Dabei werden ausdrücklich auch die Neuen Geistlichen Gemeinschaften, kirchlichen Bewegungen und Initiativen genannt, für die die Ordnung ebenfalls gelten soll.

Verschiedene Formen von Prävention

Neu ist, dass in der Ordnung zwischen verschiedenen Formen von Prävention unterschieden wird. Dabei sind unter „primärer Prävention“ Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch, unter „sekundärer Prävention“ das Erkennen und Beenden von Gewalt sowie unter „tertiärer Prävention“ die Aufarbeitung von Geschehenem zu verstehen.

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, erklärte dazu, die Regelwerke seien wegen zahlreicher Rückmeldungen und Hinweise erneut überarbeitet worden. Das alles diene der „noch konsequenteren Aufdeckung von Fällen sexualisierter Gewalt und einem wirksamen Schutz“. Die Bischöfe haben die Leitlinien zum Schutz vor Missbrauch seit 2002 regelmäßig überarbeitet.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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