Synodenpräsident: Krankenhausseelsorge stirbt

Aufgrund der seit eineinhalb Jahren geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die Besuche von Krankenhausseelsorgern auf ein Zehntel zurückgegangen. Das konstatierte der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer.

Er sprach am Samstag vor der Generalsynode der evangelisch-lutherischen Kirche (A.B.) und der evangelisch-reformierten Kirche (H.B.), dem evangelischen Kirchenparlament. Von Kliniken würden kaum noch Daten von Patientinnen und Patienten an die Kirchen und Glaubensgemeinschaften für den seelsorgerlichen Besuch weitergegeben, heißt es dazu in einer Aussendung des evangelischen Pressedienstes am Montag.

Mancherorts würden Seelsorgerinnen und Seelsorger nur noch informiert, wenn eine betroffene Person explizit Seelsorge wünsche. Im Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ (Samstagausgabe) befand Krömer: „Paragraph 18 des Protestantengesetzes ist totes Recht“. Der besagte Paragraph hatte seit 1961 die Krankenhausseelsorge geregelt.

Peter Krömer, Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich

epd/M. Uschmann

Der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer konstatiert der Krankenhausseelsorge das Aussterben

„Religionsausübung drastisch beschnitten“

Erhebungen hätten ergeben, so Krömer vor der Synode, dass in vielen Fällen Patientinnen oder Patienten gar nicht nach dem Seelsorgewunsch gefragt worden seien. Ebenso sei – bedingt durch den Gesundheitszustand bei der Aufnahme ins Krankenhaus – häufig die Fragestellung gar nicht verstanden worden. Damit sei den Kranken das Patientenrecht auf Seelsorge durch die eigene Kirche genommen worden.

Die Evangelischen Kirchen als Minderheitskirchen wiederum würden in „ihrem wichtigen Recht – im Rahmen der kollektiven Religionsausübung – auf Betreuung kranker Evangelischer drastisch beschnitten, so die Aussendung.

Rechtliches Vorgehen denkbar

Gespräche mit dem für die Kirchen zuständigen Kultusamt seien in dieser Angelegenheit bereits aufgenommen worden, berichtet der Synodenpräsident. Auch ein rechtliches Vorgehen gegen die herrschende Praxis ist für den Rechtsanwalt denkbar. Neben der Verletzung der kollektiven Religionsfreiheit ortet Krömer auch einen Verstoß gegen die Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation WHO, wonach Patientinnen und Patienten ein Recht auf Seelsorge zugesprochen wird.

religion.ORF.at

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