„Urbi et orbi“: Sündenablass durch den Papst

Wenn auch heuer Papst Franziskus vom Petersdom in Rom aus den weihnachtlichen Segen „Urbi et orbi“ ausspricht, erreicht er Millionen Katholikinnen und Katholiken auf dem Petersplatz oder zu Hause vor Bildschirmen und Radios. Gültig ist der Sündenablass auf jeden Fall.

Seit dem Mittelalter spenden Päpste zu Ostern und zu Weihnachten den Segen „Urbi et orbi“ („Der Stadt und dem Erdkreis“). Der Segen bedeutet einen Erlass der Sündenstrafen für alle Christinnen und Christen, die ihn empfangen.

Der Segen gehört zu den bekanntesten Ritualen der römisch-katholischen Kirche. Die Formel geht noch auf die alten Römer zurück - mit „urbs“ (lat.: Stadt) ist die Ewige Stadt gemeint. Im Reichsbewusstsein der Römer bedeuteten Stadt, also Rom, und Erdkreis (orbis) praktisch dasselbe. Der Begriff erinnert daran, dass der Papst sowohl Bischof von Rom als auch Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche ist. Die Kirche fügte die Formel erstmals im 13. Jahrhundert in das offizielle Ritual ein.

Papst Franziskus erteilt den Wehnachtssegen "Urbi et orbi", 25. Dezember 2018

APA/AFP/Andreas Solaro

Papst Franziskus bei der Erteilung des Weihnachtssegens am 25. Dezember 2018

Der päpstliche Segen „Urbi et orbi“ wird zu feierlichen Anlässen, am Ostersonntag, am Christtag zu Weihnachten, aber auch nach einer Papst-Wahl erteilt. Gespendet wird er vom Papst in seiner Funktion als Bischof von Rom und als Oberhaupt der katholischen Weltkirche. Mit päpstlicher Erlaubnis können allerdings auch Kardinäle, Bischöfe und Priester den Segen erteilen.

Zehntausende auf dem Petersplatz

Jedes Jahr kommen Zehntausende nach der Ostermesse in der Peterskirche auf dem Petersplatz in Rom zusammen, um die Papst-Worte von der Benediktionsloggia über den Portalen des Petersdoms zu hören. Auch vor Bildschirmen und Radios erwarten Millionen Katholikinnen und Katholiken weltweit die Worte des Oberhaupts der katholischen Kirche.

Bis 1967 war für den Ablass der Sünden die physische Anwesenheit des Empfängers oder der Empfängerin auf dem Platz beziehungsweise in Sichtweite des Spenders notwendig. Seit damals kann der Segen auch über das Radio, seit 1985 über das Fernsehen, seit 1995 auch über das Internet und per SMS gültig empfangen werden.

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