Ungarn: Bischöfe warnen vor legaler Abtreibung

Die ungarische Bischofskonferenz hat in einem Hirtenbrief die Ablehnung der Abtreibung durch die katholische Kirche bekräftigt. Der Hirtenbrief nimmt Bezug auf die am 12. September 1956 per Dekret erfolgte Legalisierung der Abtreibung in Ungarn.

Zum „Fest der Unschuldigen Kinder“ am 28. Dezember, an dem die Kirche der in den biblischen Berichten geschilderten Ermordung der Kleinkinder Bethlehems durch König Herodes gedenkt, heben sie darin den bedingungslosen Schutz menschlichen Lebens - auch des ungeborenen - hervor.

„Wir danken Gott für alle, die Ja zum Leben gesagt haben, und durch Liebe und Gebet ermutigen wir alle, es zu wagen, die Gabe des Lebens anzunehmen und zu entfalten“, so die Bischöfe.

Legalisierung der Abtreibung in Ungarn

Der Hirtenbrief nimmt Bezug auf die am 12. September 1956 per Dekret erfolgte Legalisierung der Abtreibung in Ungarn. „Seitdem sind sechs Millionen unserer Landsleute aufgrund einer Abtreibung nicht geboren worden“, heißt es in dem Schreiben, der an den Protest der ungarischen Bischöfe damals vor 63 Jahren verweist.

Erscheine dessen Sprache heute auch als veraltet, habe das damalige Rundschreiben dennoch inhaltlich „nichts an Relevanz verloren“. Festgehalten wurde darin u.a., dass „das absichtliche Töten des Fötus eine Sünde nach dem Gesetz Gottes“ sei.

Berühmte Erwachsene als spätgeborene Kinder

„Dass sie uns nicht getötet haben? Wäre auch das möglich gewesen?“, zitieren die Bischöfe aus dem Schreiben von 1956 weiter. Ihre Vorgänger hatten damals daran erinnert, dass die Menschheit wohl deutlich ärmer wäre ohne Wolfgang Amadeus Mozart als siebtes, Johann Sebastian Bach als achtes, Benjamin Franklin als sechzehntes oder dem heiligen Ignatius von Loyola als dreizehntes Kind ihrer Eltern. Heute sei indes absehbar, dass die Pflege der alten Generation auch in Ungarn zu einem großen Problem werde - auch aufgrund fehlender Geburten.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch

So sehr ein Schwangerschaftsabbruch auch oft als „naheliegende Lösung“ bei schwierigen Situationen der Mütter gelte, gebe es „immer Alternativen“, bekräftigen die Bischöfe. Damit diese erkannt und auch wahrgenommen würden, bräuchten besonders die betroffenen Mütter Unterstützung.

Sie sollten ermutigt werden, „Hilfe bei ihrer Großfamilie, den staatlichen und kirchlichen sozialen Netzwerken zu suchen“, zudem sei auch die Freigabe zur Adoption ein gangbarer Weg. Selbst im Fall einer Depression könne eine Mutter dadurch „zur Heldin werden, wenn sie sich nicht für den Tod entscheidet, sondern zum Leben Ja sagt“.

Fötus als Geschenk sehen

Besonders verweisen die Bischöfe in ihrem Brief darauf, dass nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater, die Familie oder auch die Umgebung für das entstehende Leben Verantwortung trage.

In Richtung besonders der Familienmitglieder ermutigen die Kirchenvertreter, „bei der Mutter zu stehen“ und jeden Fötus als „Geschenk, das die Geschichte einer Familie verändert“ zu sehen, wie dies auch Papst Franziskus am 25. Mai 2019 hervorgehoben habe. Das Kirchenoberhaupt hatte damals erklärt, dass „kein Mensch mit dem Leben unvereinbar sei“.

Verschärfung ohne Verbot

In Ungarn wurde mit dem im Jänner 2012 in Kraft getretenen Grundgesetz der Orban-Regierung ein Lebensrecht des Embyros festgeschrieben, was eine Verschärfung der bis dahin sehr liberalen Regelung bedeutete.

Das Selbstverfügungsrecht von Frauen dürfe nicht außer Acht gelassen werden, heißt es im Gesetz, das für einen Schwangerschaftsabbruch die Angabe eines „triftigen Grundes“ fordert. Verboten wird die Abtreibung jedoch nicht.

religion.ORF.at/KAP