Kopftuchverbot: IGGÖ-Beschwerde beim VfGH

Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat laut „Kurier“ die angekündigte Beschwerde gegen das Kopftuchverbot beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht.

Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 ist an Volksschulen „Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, verboten. Die Regierung will dies auf bis zu 14-jährige Mädchen ausweiten.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sieht durch das bereits unter Türkis-Blau beschlossene Verbot in Volksschulen Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt. Der Beschwerde liegen zwei Fälle aus Wien zugrunde.

Acht Fälle in ganz Österreich

Vom Inkrafttreten des Verbots zu Schulbeginn bis Ende November 2019 gab es (laut einem APA-Rundruf damals) bundesweit acht Fälle, in denen Mädchen im Hijab zum Unterricht erschienen - und in allen Fällen lenkten die Eltern in der vom Gesetz vorgeschriebenen Rechtsbelehrung durch die Schulleitung ein. Tun sie das nicht, müsste die Bildungsdirektion Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. beim Magistrat erstatten, und diese könnten eine Strafe von bis zu 440 Euro verhängen.

Schülerinnen in einer Klasse

ORF.at/Zita Klimek

Die IGGÖ hat gegen das Kopftuchverbot beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht

Raab: Kopftuchverbot für Lehrerinnen möglich

Die neue Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) hat unterdessen nach dem geplanten Kopftuchverbot für Mädchen bis zu 14 Jahren ein ebensolches für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen als „möglichen nächsten Schritt“ bezeichnet. Im „Ö1-Morgenjournal“ ortete sie in der türkis-grünen Regierung einen „breiten Konsens“. Schließlich gehe es darum, welches Rollenbild in den Schulen vermittelt wird.

Ob das Kopftuchverbot für Lehrerinnen noch in dieser Legislaturperiode kommen könnte, ließ Raab offen. In einem „ersten Schritt“ werden jene Vorhaben umgesetzt, die im Regierungsprogramm vereinbart wurden - aber: „Ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen könnte ein möglicher zweiter Schritt sein.“

„Bewusstseinsbildende Maßnahmen“

Das Kopftuchverbot bis 14 verteidigte Raab abermals, schließlich wolle man allen Mädchen vermitteln, selbstbewusste Frauen zu werden. Es gehe um ein „gemeinsames Wertefundament, das wir wahren müssen.“ Sie will mit Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) einen Weg finden, der sowohl Eltern, Lehrer, Direktorium als auch die Kinder mit einbezieht. Zunächst soll es „bewusstseinsbildende Maßnahmen“ geben, bleiben diese erfolglos, sollen Sanktionen folgen.

religion.ORF.at/APA

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