CoV: Erstkommunion und Firmung verschoben

Die römisch-katholische Kirche in Österreich verschiebt aufgrund der Coronavirus-Krise alle Erstkommunionen und Firmungen. Zudem wird die für 5. Juni geplante „Lange Nacht der Kirchen“ in Absprache mit den anderen Kirchen für dieses Jahr abgesagt.

Das kündigte die Bischofskonferenz am Freitag in einer Erklärung an, in der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bekräftigt und konkretisiert wurden. In der am Donnerstag beschlossenen und nun veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden.

Pfarrkirchen sollen aber demnach auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als „Orte der Hoffnung“ nach Möglichkeit offen gehalten werden, berichtete Kathpress.

Auf unbestimmte Zeit verschoben

Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress von 21. bis 23. Mai wird nicht wie geplant stattfinden. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Die Bischöfe entbinden die Gläubigen in der Erklärung auch offiziell von der Sonntagspflicht. „Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden“, heißt es darin mit Verweis auf etwa Fernseh-Gottesdienste.

Ein Paar steckt sich Eheringe an die Finger

APA/dpa/Andreas Lander

Hochzeiten, Taufen, Erstkommunionen und Firmungen wurden verschoben

Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden damit verschoben. Begräbnisfeiern können aber unter strengen Auflagen stattfinden. Sie sollen schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert werden. Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden, so die Bischöfe weiter.

Keine Beichten vor Ostern

Die Bischöfe haben auch die Handhabung des Sakraments der Krankenkommunion präzisiert. Grundsätzlich wird diese nicht mehr nach Hause gebracht, einzige Ausnahme: das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion). Hinsichtlich des Bußsakraments erinnern die Bischöfe zum einen an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, sie entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern.

Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, solle sich derzeit telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit der betreffenden Person „einen Weg dafür suchen wird“. Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), solle diese Praxis vorübergehend aussetzen. Die österreichischen Bischöfe betonen auch grundsätzlich, dass die staatlichen Anordnungen ebenso wie die diözesanen strikt zu befolgen sind.

Bischofskonferenzbeschlüsse schriftlich

Vorbereitet wurden die Beschlüsse der Bischofskonferenz erstmals durch eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission. Sie wurde am vergangenen Wochenende auf Basis eines schriftlichen Umlaufbeschlusses unter den Mitgliedern der Bischofskonferenz eingesetzt. Ihre Aufgabe ist, sich bis zur nächsten Vollversammlung der Bischöfe allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen zu widmen, die sich insbesondere aufgrund der Pandemie stellen.

religion.ORF.at/KAP

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