Kirchenrechtsexperte Ludger Müller verstorben

Der Kirchenrechtsexperte, Theologe und Diakon Ludger Müller ist am vergangenen Sonntag im Alter von 67 Jahren nach langer schwerer Krankheit verstorben. Erste Trauerbekundungen kamen von der Diözese St. Pölten und der Wiener Katholisch-Theologischen Fakultät.

Müller war u.a. von 2000 bis 2017 an der Fakultät Ordinarius für Kirchenrecht. Seit 2011 war er Konsultor des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte am Heiligen Stuhl. In der Diözese St. Pölten war Müller als Ehebandverteidiger, Kirchenanwalt, Vernehmungsrichter und zuletzt als Diözesanrichter tätig. 2013 wurde der Kirchenrechtsexperte zum Diakon geweiht.

Kirche und Diözese „Herzensanliegen“

„Wir trauern um einen maßgeblichen Wegbegleiter, einen Wissenschafter, einen Freund“, so Bischof Alois Schwarz, der den Tod Müllers als „großen Verlust für die Kirche und die Diözese St. Pölten“ bezeichnete. „Die Fakultät verliert mit Ludger Müller einen engagierten und international anerkannten Kollegen und Freund“, hieß es aus Wien. Bis zuletzt habe Müller viele Abschlussarbeiten von Studierenden betreut. Des Weiteren habe er sich vor allem um die Beziehung zwischen Fakultät, Diözesen und römischen Dikasterien verdient gemacht.

Der emeritierte St. Pöltner Bischof Klaus Küng erinnerte an die großen Verdienste Müllers um die Diözese: „Er war jemand, dem Kirche und Diözese Herzensanliegen waren. Er hat während seines umfangreichen Wirkens in wichtigen Belangen enorm viel beigetragen“. Bischof Küng war es auch, der Müller im Jahr 2013 zum Diakon weihte.

„Referenzpunkt“ des Kirchenrechts

Der Offizial des St. Pöltner Diözesangerichts, Reinhard Knittel, verwies auf Müller als „Referenzpunkt“ des Kirchenrechts in der Diözese, als wichtigen Kollegen und als „Maßstab“: „Ludger Müller ist als Kirchenrechtler immer auch Theologe geblieben“, so Knittel.

Das Begräbnis wird den derzeitigen Bestimmungen entsprechend in der Heimatgemeinde Müllers im Sauerland (Deutschland) im kleinsten Familienkreis begangen. Die öffentlichen Trauerfeierlichkeiten werden erst nach Aufhebung der Coronavirus-Beschränkungen stattfinden.

Zahlreiche Studien

Ludger Müller, am 25. August 1952 in Ratingen (Deutschland) geboren, studierte von 1972 bis 1985 Theologie, Philosophie, Musikwissenschaft, Geschichte und Kanonisches Recht an den Universitäten in Bonn, Münster, Eichstätt und München. 1985 wurde er zum Doktor der Theologie promoviert, 1990 promovierte er im Fach Kirchenrecht.

Nach kurzer Tätigkeit als Offizialatsrat in Osnabrück war er von 1986 bis 2000 wissenschaftlicher Angestellter am Kanonistischen Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München. 1996 habilitierte sich Müller in München für das Fach Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte. Er war als Privatdozent in München und Lehrbeauftragter in Regensburg und Eichstätt tätig.

Nach einer Lehrstuhlvertretung für Kirchenrecht an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erhielt er 2000 einen Ruf auf den Lehrstuhl für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien. Seit 2001 war er zudem ständiger Gastprofessor an der Theologische Fakultät Lugano.

Diözesanrichter in Osnabrück

2016/17 war er als Supplent für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten tätig und zugleich Lehrender und Mitglied des Instituts für Kirchengeschichte und Kirchenrecht der Philosophisch-Theologischen Hochschule Heiligenkreuz. Im Oktober 2017 trat er als Universitätsprofessor in den Ruhestand.

Müller war weiters Diözesanrichter in Osnabrück sowie kirchenrechtlicher Berater in zahlreichen weiteren deutschen Diözesen. Seit 2006 war er zudem Ehebandverteidiger, Kirchenanwalt und Vernehmungsrichter am Bischöflichen Diözesangericht St. Pölten. Im April 2011 wurde Müller von Papst Benedikt XVI. zum Konsultor des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte ernannt.

religion.ORF.at/KAP