Europarat: Kopftuchverbot in Österreich überarbeiten

Der Antidiskriminierungsausschuss des Europarats kritisiert das Kopftuchverbot an Volksschulen in Österreich und fordert, dass das Gesetz überarbeitet wird. Es gibt aber auch Lob für gesetzte Maßnahmen gegen Hass im Netz.

Das Gesetz sollte überarbeitet werden, „um sicherzustellen, dass es den Neutralitätsgrundsatz respektiert, ein legitimes Ziel verfolgt und frei von jeglicher Form von Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Schülern ist“, erklärten die Expertinnen und Experten für Antidiskriminierung der europäischen Menschenrechtsorganisation.

Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) sagte in der Ö1-Sendung Religion aktuell am Dienstag dazu, dass sie sich nicht für die Überarbeitung des Gesetzes einsetzen werde. „Wir sind ganz klar für ein Kopftuchverbot bei Kindern, denn wir wollen, dass Mädchen und junge Frauen ab dem ersten Tag im Bildungssystem gestärkt werden und sich frei entfalten können“. Das Kopftuch bei Kindern stehe dem „ganz klar entgegen, denn es stigmatisiert sie und reduziert sie auf ihr Geschlecht“, so die Ministerin.

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) übte auch scharfe Kritik an den Politikern für den Umgang mit Musliminnen und Muslimen in Österreich. „Es gibt einen hohen Grad an Islamophobie, und der öffentliche Diskurs ist immer fremdenfeindlicher geworden. Politische Reden haben äußerst spaltende und antagonistische Grundtöne angenommen, insbesondere in Bezug auf Muslime und Flüchtlinge“, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten ECRI-Bericht.

Scharfe Kritik an „spaltender“ Politik

„Politische Führungskräfte aller Seiten müssen sich unmissverständlich gegen jede rassistische Hassrede aussprechen und auf die Äußerung solcher Hassrede mit einer eindeutigen Gegenbotschaft reagieren“, forderten die Experten. „Alle politischen Parteien des Landes sollten Verhaltenskodizes verabschieden, die den Gebrauch von Hassrede verbieten und ihre Mitglieder und Anhänger aufrufen, sich dieser nicht zu bedienen.“

„Anlass zur Sorge“ sehen die Experten des Europarates auch durch weitere Mängel. Sowohl der Gleichbehandlungsanwaltschaft als auch der Gleichbehandlungskommission fehle es an ausreichend Personal und finanziellen Mitteln.

Kritik an Antidiskriminierungspolitik

Die Antidiskriminierungsgesetze seien aufgrund der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der österreichischen Bundesregierung und den Bundesländern weiterhin komplex und fragmentiert. Die Unterscheidung zwischen Gleichbehandlungsgesetz und Antidiskriminierungsgesetzen der einzelnen Bundesländer führe häufig zu Verwirrung und Rechtsunsicherheit.

In Österreich erfolge noch immer keine umfassende und systematische Erfassung von Daten zu Hassrede und hassmotivierter Gewalt, kritisierte das Gremium weiters. „Der Grad der Nichterfassung, insbesondere bei schutzbedürftigen Gruppen, ist ein Problem.“ Obwohl 2017 in den Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderabteilungen eingerichtet wurden, hätten diese Einheiten noch nicht ihre Tätigkeit aufgenommen.

Besorgt zeigte sich der Europaratsauschuss auch zu Meldungen mutmaßlicher Praktiken eines ethnischen Profiling (Racial Profiling) durch die österreichische Polizei, insbesondere in Bezug auf schwarze Menschen und Muslime, die nach wie vor stattfinden würden.

Bericht lobt Verbesserungen seit 2015

Seit dem bisher letzten ECRI-Bericht 2015 seien in Österreich aber auch Fortschritte erzielt worden, wie in dem Report lobend ausgeführt wird. Österreich habe mehrere Initiativen zur Unterdrückung von Hassrede ergriffen, indem es Gegendarstellungen entwickelt habe. Die Behörden hätten die Aufdeckung und Protokollierung von Hass im Internet verbessert und Hilfsangebote für Opfer dieser Vorfälle eingerichtet.

2016 sei der Straftatbestand des Cybermobbing eingeführt und 2018 eine Vereinbarung mit den sozialen Netzwerken über das Entfernen von Hassrede innerhalb von 24 Stunden getroffen worden. 2017 sei die Roma-Strategie überarbeitet worden, die Bekämpfung von Antiziganismus werde nun ausdrücklich als strategische Priorität anerkannt.

Gremium gegen Diskriminierung

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Sie ist ein unabhängiges Gremium, das über die Einhaltung der Menschenrechte wacht, wenn es um die Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz geht. Der Europarat hat 47 Mitgliedstaaten, von denen 27 Mitglieder der Europäischen Union sind.

religion.ORF.at/APA

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