Bagdad: Kirche verstärkt Hilfe für CoV-Betroffene

Der chaldäisch-katholische Patriarch, Kardinal Mar Louis Raphael Sako, hat den chaldäischen Klerus der irakischen Hauptstadt zu einer Versammlung im Hinblick auf die Entwicklung der Coronavirus-Pandemie einberufen.

Bei der Versammlung, an der auch die Kurienbischöfe des Patriarchats teilnahmen, wurde u. a. beschlossen, jeder Pfarrgemeinde einen zunächst mit 1.000 US-Dollar dotierten Fonds zur Verfügung zu stellen, um Soforthilfe leisten zu können.

Der Kardinal-Patriarch betonte die Wichtigkeit, in der aktuellen Notsituation den Menschen mit „besonderer Liebe und Sanftmut“ zu dienen. Im Hinblick auf die Pandemie sei es notwendig, besondere spezielle Programme zur „spirituellen und menschlichen Begleitung“ - auch unter Einsatz der Sozialen Medien - zu entwickeln.

Sorge um Ausweisung von irakischen Bürgern

Bei der Klerusversammlung bekundete der Kardinal-Patriarch auch seine Sorge über die Ausweisung irakischer Bürger - vor allem christlicher Konfession - aus den USA.

Das chaldäische Patriarchat betrachte diese von der US-Regierung angeordnete Maßnahme als eine Form der „unmenschlichen und unmoralischen“ Deportation, da sie Menschen betrifft, „die seit vielen Jahren in den USA leben und zum Teil gezwungen wären, sich von ihrer Familie zu trennen oder in Amerika geborene Kinder mitzunehmen, die kein Arabisch sprechen“.

Damit würde die ganze Familie „dem Risiko sozialer Isolation und dem Mangel an Arbeit und Lebensunterhalt“ ausgesetzt. Das Patriarchat hofft deshalb auf ein Umdenken der US-Regierung und den Schutz der Rechte der Betroffenen und ihrer Familien.

Ablehnung durch Obersten Gerichtshof

Am 2. Juli hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Eingabe einer Gruppe von Irakern abgelehnt, die Ausweisungsbestimmungen und die erzwungene Rückkehr in den Irak rückgängig zu machen. Von den Maßnahmen sind rund 1.400 in den USA lebende Iraker betroffen, weil sie keine Naturalisierungs-Dokumente haben oder wegen angeblicher „krimineller Vergehen“.

In der Eingabe an den Obersten Gerichtshof hatten die Iraker daran erinnert, dass die erzwungene Rückführung in die ursprüngliche Heimat sie dem Risiko von „Folter und Verfolgung“ aussetzen würde. Bis vor einigen Jahren waren es die irakischen Regierungen selbst, die sich gegen die Rückführung von in den USA lebenden Mitbürgern aussprachen.

Schwierige Situation und „ruhende“ Fälle

Die Situation hat sich seit Juni 2017 wegen der neuen Einwanderungsbestimmungen der Trump-Administration geändert. Die neuen Bestimmungen hatten dazu geführt, dass im Juni 2017 insgesamt 114 Iraker auf Anordnung der US-amerikanischen Einwanderungs- und der Zollbehörde (ICE) verhaftet wurden.

In den folgenden Wochen blockierte der Richter Mark Goldsmith aus Detroit vorübergehend die Abschiebung chaldäischer Christen, indem er anführte, dass es sich bei den Straf- und Gerichtsverfahren, die als Grund für die Ausweisung angeführt wurden, um „ruhende“ Fälle handelte, die nun als Vorwand herangezogen dienen sollte.

Die Ausweisung von in den USA lebenden irakischen Bürgern beruht auf einer Vereinbarung zwischen Washington und Bagdad. Die irakische Regierung hat akzeptiert, eine Reihe von irakischen Bürgern aufzunehmen, die aus den USA ausgewiesen werden sollen, wenn dafür der Irak von der schwarzen Liste der vom sogenannten „muslim ban“ betroffenen Nationen gestrichen wird, mit dem Präsident Donald Trump die Einreise für Bürger aus sechs Ländern mit muslimischer Mehrheit verbot, die als potenzielle „Exporteure“ von Terroristen gelten.

Die Ausweisungen betreffen vor allem den Raum Detroit, der seit den 1920er-Jahren ein Brennpunkt der Immigration aus Mesopotamien ist.

religion.ORF.at/KAP