Vatikan: Nach Möglichkeit wieder Gottesdienste feiern

Der Vatikan hat die Christen aufgefordert, sobald es die jeweiligen Umstände in der Pandemie erlauben, zum normalen Gottesdienstleben zurückzukehren.

Gleichzeitig betont er die Autonomie der Kirche in Sachen Liturgie und warnt, Gottesdienste als bloße Freizeitversammlungen zu bewerten. Das entsprechende Schreiben der Gottesdienstkongregation an die Bischofskonferenzen wurde am Samstag veröffentlicht.

In dem vom Leiter der Kongregation, Kardinal Robert Sarah, unterzeichneten Brief über „Feier der Liturgie während und nach der Covid-19-Pandemie“ heißt es weiter: „Die Beachtung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften darf nicht dazu führen, dass Gesten und Riten steril werden“ und bei Gläubigen „Angst und Unsicherheit ausgelöst werden“.

Menschen sollten leicht an Gottesdiensten teilnehmen können, dies jedoch „ohne improvisierte Experimente mit dem Ritus“; die liturgischen Normen seien zu beachten.

Streaming von Gottesdiensten

ORF/Martin Cargnelli

Zahlreiche Pfarrgemeinden setzen weiterhin auf das Streamen von Gottesdiensten um auch ohne physischer Anwesenheit ein Mitfeiern ermöglichen zu können

Gottesdienste nicht als „Versammlungen“ einstufen

Gleichzeitig mahnt Sarah, liturgische Normen seien keine Regelungen, die von zivilen Behörden erlassen werden können", sondern nur von den zuständige kirchlichen Autoritäten.

Darüber hinaus sollten die Bischöfe „umsichtig, aber entschlossen“ dafür eintreten, damit Gottesdienstfeiern "nicht von öffentlichen Behörden als bloße ‚Versammlung‘ bewertet und als Formen der Zusammenkunft zur Erholung vergleichbar oder gar untergeordnet betrachtet wird.

Das Recht auf Empfang der Eucharistie

Der fast sechseitige Brief trägt den Titel „Kehren wir mit Freude zurück zur Eucharistie“. Darin verteidigt Sarah einerseits die „strikte soziale Distanzierung“, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Dafür seien Bischöfe und Bischofskonferenzen bereit gewesen, "schwierige und schmerzhafte Entscheidungen zu treffen, bis zur längeren Aussetzung der Teilnahme der Gläubigen an der Eucharistiefeier.

Wo irgend möglich sei aber nun den Gläubigen „das Recht zuzugestehen, in den vorgesehenen Formen den Leib Christi zu empfangen“, ohne Einschränkungen, die über die von Behörden erlassenen hygienischen Normen hinausgehen. Von Beginn des Christentums an seien die physisch gemeinsame Gottesdienstfeier und der physische Empfang des Leibes Christi den Gläubigen so wichtig, dass sie darauf nicht länger verzichten könnten, schreibt Sarah.

religion.ORF.at/KAP

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