Lexikon der Religionen:

Salat

Rituelles Gebet, das Muslime fünf Mal am Tag verrichten

Das rituelle Gebet (Arabisch: „Salat“) ist die zweite der „fünf Säulen des Islam“. Die anderen sind „Schahada“ (Glaubensbekenntnis), „Zakat“ (Almosen), das Fasten im Ramadan und die „Hadsch“ (Pilgerfahrt). Das Gebet ist die wichtigste religiöse Pflicht für alle muslimischen Männer und Frauen ab der Geschlechtsreife. Fünf Mal am Tag müssen Muslime innerhalb festgelegter Gebetszeiten ihre Gebete verrichten. Sind sie verhindert, müssen sie die Pflichtgebete sobald wie möglich nachholen.

Die fünf täglichen Gebetszeiten

  • Fadschr: Gebet vor Sonnenaufgang
  • Zuhr: Mittagsgebet
  • Asr: Nachmittagsgebet
  • Maghrib: Gebet in der Abenddämmerung
  • Ischa: Nachtgebet

Das muslimische Gebet gliedert sich in einzelne Gebetsabschnitte („Rak’at“). Diese folgen einem vorgeschrieben Ablauf: Der Gebetstext wird von insgesamt sieben Bewegungen begleitet. Vereinfacht beschrieben beugt sich der Betende aus dem Stand nach vorne. Danach berührt er, auf den Schienbeinen ruhend, mit der Stirn den Boden, um aus dieser Haltung in den Fersensitz zu kommen. Bereits seit Mohammeds Zeiten beten Muslime Richtung Mekka. In Moscheen gibt es deshalb immer eine Nische oder eine Markierung, die die Gebetsrichtung, die „Qibla“, anzeigt.

Je nach Gebetszeit ist eine bestimmte Zahl von Rak’at als Pflichtgebete vorgeschrieben, die man unbedingt beten muss. Ergänzt werden sie davor und danach durch die so genannten Sunna-Gebete und eine empfohlene Anzahl völlig freiwilliger Gebete („Nafl“). Insgesamt betet ein gläubiger Muslim etwa eine Stunde pro Tag.

Ein Muslim beim Gebet in der Moschee

Reuters/Ahmed Jadallah

Das Pflichtgebet im Islam folgt einer fest geschriebenen Folge von Bewegungen und Gebetsformeln.

Freitagsgebet in der Moschee

In muslimischen Regionen ruft ein Muezzin fünf Mal am Tag mit einer festen Formel zum Gebet. Heute verfügen fast alle Moscheen über Lautsprecher auf dem Minarett, so dass der Gebetsruf („Adhan“) weithin vernehmbar ist. In Österreich richten sich die Muslime nach den Veröffentlichungen in muslimischen Medien.

Für das Freitagsgebet müssen sich zum Zuhr-Gebet alle männlichen Gläubigen in der Freitagsmoschee versammeln. Gemeinsam wird das Gebet hinter dem „Imam“ (Vorbeter) verrichtet. Teil des Gemeinschaftsgebets ist auch die „Chutba“ (Predigt) des Imams. Für Frauen und Jugendliche ist die Teilnahme am Freitagsgottesdienst freiwillig.

Rituelle Reinheit zwingend nötig

Vor dem Freitagsgebet ist eine rituelle Ganzkörperreinigung („Ghusl“) empfohlen, ein Duschbad, das bestimmten Regeln folgt. Doch auch für jedes andere Gebet müssen sich die Muslime im Zustand der rituellen Reinheit befinden. Daher erfolgt vor jedem Gebet zumindest die kleine rituelle Waschung („Wudu’“). Vor jeder Moschee gibt es dafür Fließwasserbrunnen.

Auch der Gebetsplatz selbst muss rituell rein sein. Häufig wird deswesgen auf einem Gebetsteppich gebetet. Wenn sich der Gläubige nicht ganz sicher sein kann, dass niemand vor seinem Gebetsplatz vorbeigeht, legt er zur Abgrenzung seines Gebetsplatzes einen Gegenstand. Weil Muslime nur Allah anbeten dürfen, wird ein Gebet nämlich ungültig, sobald es in die Richtung eines anderen Menschen gebetet wird. Sieht man einen Muslim im Gebet, sollte man daher unbedingt vermeiden, vor ihm vorbeizugehen.

Übersichtsartikel zum Islam

Siehe dazu auch im ORF-Religionslexikon:

Links:

  • islam.de (Anleitung zum muslimischen Gebet)