Wenn Menschen Menschen töten

In Österreich wurde sie 1968 komplett abgeschafft. In vielen Ländern ist die Todesstrafe heute noch im Gesetz verankert: „kreuz und quer“ widmet sich der Frage, ob die Tötung eines Menschen als Strafe heute noch zu rechtfertigen ist.

Laut dem Jahresbericht von Amnesty International war die Todesstrafe 2011 in 97 Ländern für alle Straftaten abgeschafft. Acht Länder verwendeten sie nicht in Friedenszeiten und 36 verwendeten sie praktisch nicht. Trotz aller Bemühungen, eine todesstrafenfreie Welt zu schaffen, gibt es noch 57 Länder, in denen sie im Gesetz verankert ist und angewendet wird. Wann ein Todesurteil ausgesprochen wird, ist in allen Ländern jedoch unterschiedlich.

Todesstrafe wegen Ehebruchs

Im Iran wurden im Jahr 2011 etwa Todesurteile infolge eines Ehebruchs, homosexuellen Geschlechtsverkehrs oder Abfall vom Glauben ausgesprochen. In Pakistan wurden Menschen aufgrund von „Hexerei“, in Saudi-Arabien wegen Gotteslästerung und in der Republik Kongo wegen Handels mit menschlichen Gebeinen zum Tode verurteilt.

Todesstrafe per Injektion

APA/EFE/Ulises Rodriguez

Hinrichtung per Injektion, wie sie etwa in den USA üblich ist

Auch die Hinrichtungsmethoden sind verschieden: In China, Taiwan und den USA wird ein Verurteilter meistens mit der Giftspritze getötet, in vielen anderen Ländern sind Erhängen und Erschießen üblich.

Hinrichtungen zur Unterhaltung

Ihren Ursprung hat die Todesstrafe in der Blutrache des Altertums. In der Antike kannte man neben der Todesstrafe meist nur Geldstrafen und Versklavung – Freiheitsstrafen wurden nicht ausgesprochen, da sichere Inhaftierung kaum möglich war. Oft wurden Verurteilte öffentlich hingerichtet, um Zuschauer zu unterhalten und zugleich abzuschrecken.

Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen besagt: „Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden.“

In der Kaiserzeit im antiken Rom wurde die Kreuzigung von Staatsfeinden, Sklaven und Nichtrömern üblich, Christen lehnten aber die Todesstrafe wegen Jesus’ Gebot der Feindesliebe, das er in der Bergrede (Mt. 5-7) formulierte, meist ab.

Todesstrafe für „Heiden" und Ketzer“

Im Zuge der Christianisierung Europas führte die römisch-katholische Kirche die Todesstrafe an „Heiden“ aber wieder ein. Im 13. Jahrhundert setzte Papst Innozenz III. Hinrichtungen von „Ketzern“ durch. Bischöfe und Kardinäle verhängten Todesurteile, die von der staatlichen Blutgerichtsbarkeit ausgeführt wurden. Im Spätmittelalter nahmen Zahl und Grausamkeit der Hinrichtungen ständig zu. Einen großen Teil trugen die Hexenverfolgungen und die kirchliche Inquisition dazu bei.

Im Vatikan wurde die Todesstrafe wurde formell 1969 abgeschafft. Sie war seit Bestehen des Staates der Vatikanstadt nie vollstreckt worden. Die letzten Vollstreckungen erfolgten 1870 im Kirchenstaat, der bis zum 6. Oktober desselben Jahres Bestand hatte und nach einer Volksabstimmung an das damalige Königreich Italien angeschlossen wurde.

Tod als außergewöhnliche Bestrafung

Die Scharia, die islamische Rechtsgrundlage, lässt die Todesstrafe als eine unter mehreren Strafmöglichkeiten bei Delikten wie Glaubensabfall zu. Mögliche Schuldsprüche und Todesurteile müssen jedoch unter strengsten Auflagen erfolgen, so dass die Todesstrafe eine außergewöhnliche Strafe bleibt. Der Koran selbst besagt: „Tötet die von Gott geheiligte Seele nicht, außer es ist gerechtfertigt“.

Im Judentum wurden die Straftäter früher hart nach klaren Richtlinien bestraft: Die schwersten Verbrechen wie Hexerei, Götzenverehrung und Mord wurden mit dem Tod geahndet. Jedoch brauchte man erst eindeutige Beweise für die Untat, weshalb es selten zu einer Todesstrafe kam. Die Bestrafungen wurden nach den Schriften der Thora oder dem Talmud durchgeführt. Es wurde aber, so weit es möglich war, die Todesstrafe vermieden.

Letzte Hinrichtung in Österreich 1950

In Österreich wurde die Todesstrafe unter Kaiser Joseph II. 1781 erstmals abgeschafft, 1795 jedoch für schwere Verbrechen wieder eingeführt. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde sie vor allem gegen politische Gegner angewendet. Die Todesstrafe konnte von Volksgerichten bis 1955 und im Fall standesrechtlicher Verfahren bis 1968 verhängt werden. Die letzte Hinrichtung nach österreichischem Recht fand jedoch im März 1950 statt. Die letzte Hinrichtung durch die Alliierten geschah im Jahr 1955.

Mittlerweile ist Österreich auch der Konvention über die Abschaffung der Todesstrafe beigetreten. Ob die Todesstrafe noch zeitgemäß ist und wie man damit lebt, einen Menschen getötet zu haben, damit beschäftigt sich „kreuz und quer“ am Dienstag, 4. September um 22.30 Uhr auf ORF 2.

Lena Gschiel, religion.ORF.at

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TV-Tipp

kreuz und quer, Dienstag, 4. September, 22.30 Uhr, ORF 2