Berichte über Pell-Prozess: Journalisten droht Haft
Die Staatsanwaltschaft des Bundesstaats Victoria erhob am Dienstag Anklage. Ihnen wird zur Last gelegt, gegen eine von Gericht angeordnete Nachrichtensperre verstoßen zu haben. Kardinal Pell (77) war wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben in diesem Monat zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Über das Verfahren durfte lange Zeit nicht berichtet werden.
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Gegen Nachrichtensperre verstoßen
Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte die Namen von 23 Journalisten und 13 Medienhäusern, die auf die eine oder andere Weise gegen die Nachrichtensperre verstoßen haben sollen. Betroffen sind renommierte Blätter wie der „Sydney Morning Herald“, die „Brisbane Times“ und „The Age“. Ausländische Journalisten und Medien sind nicht darunter. Die Verfahren sollen Mitte April vor einem Gericht in Melbourne beginnen.
Während des mehrmonatigen Prozesses gegen Pell durfte über das Verfahren praktisch nicht berichtet werden - eigentlich auch nicht in ausländischen Medien, wenn diese in Australien empfangen werden konnten. In Zeiten des Internets kam dies einem strikten Verbot gleich. Das Gericht begründete die sogenannte „Suppression Order“ damit, dass Geschworene in einem anderen Verfahren gegen Pell von den Berichten beeinflusst werden könnten. Viele sahen darin eine Einschränkung der Pressefreiheit.
religion.ORF.at/APA/dpa
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