Malaysia: „Allahkonflikt“ geht in die nächste Runde

Die Diskussion um das Verbot der Verwendung des Begriffs „Allah“ für Christen in Malaysia nimmt kein Ende. Die Regierung hat das höchste Gericht des Landes aufgefordert, den Einspruch gegen das Verbot abzuweisen.

Die Debatte um die Verwendung des arabischen Worts „Allah“ in Malaysia dauert bereits seit mehreren Jahren an. 2009 hatte die katholische Wochenzeitung „The Herald“ vor Gericht einen Sieg errungen, indem das zuvor vom Innenministerium verhängte Verbot der Verwendung des Begriffs in der Zeitung aufgehoben wurde.

Im vergangenen Oktober allerdings entschied das Berufungsgericht Malaysias anders, das Verbot trat also wieder in Kraft. Auf dieses Urteil beruft sich jetzt die Regierung, die das Urteil des Berufungsgerichts als „korrekt“ bezeichnet. Es gebe daher keinen Grund, das Bundesgericht damit zu befassen, zitiert das Online-Magazin „Malaysiainsider“ aus einem am Donnerstag gestellten Antrag der Regierung. Dem Antrag schlossen sich auch die Islambehörden von sieben malaysischen Bundesstaaten an.

26 Grundsatzfragen an Bundesgericht

Die Anwälte der katholischen Kirche hatten die Überprüfung der Entscheidung von Oktober durch das Bundesgericht beantragt. In ihrer Eingabe legten sie dem Gericht 26 Grundsatzfragen vor. Ein Teil dieser Fragen richtet sich auf die in der Verfassung Malaysias garantierten Grundrechte der Meinungs- und Religionsfreiheit sowie auf die Definition der Stellung des Islam. Ein zweiter Fragenkomplex bezieht sich auf eine Klärung der verwaltungsrechtlichen Befugnisse des Innenministeriums.

Der Islam ist offizielle Religion, nicht aber Staatsreligion in Malaysia. Laut der Verfassung gehören alle ethnischen Malaien von Geburt an automatisch dem Islam an. Tatsächlich sind etwa 60 Prozent der Bevölkerung Muslime, knapp zehn Prozent sind Christen.

Unklarheit über Tragweite des Urteils

Über die Tragweite und den Geltungsbereich des Urteils des Berufungsgerichts wird in Malaysia seit Wochen gestritten. Muslimische Organisationen sind der Ansicht, das Verbot gelte für ganz Malaysia und alle christlichen Publikationen in der Landessprache.

Nach Auffassung der Zentralregierung ist es nur dem auf dem Festland publizierten „Herald“ in malaiischer Sprache untersagt, das Wort „Allah“ zu benutzen. Für den Vertrieb des „Herald“ in den beiden Teilstaaten Sarawak und Sabah auf der Insel Borneo gelte das Urteil jedoch nicht. In den beiden Borneostaaten leben rund 60 Prozent der Christen Malaysias.

KAP/religion.ORF.at

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