Khartum bestreitet Freilassung von Todeskandidatin

Die sudanesische Regierung hat bestritten, dass eine wegen Abfalls vom islamischen Glauben zum Tod verurteilte Christin bald freigelassen werden soll. Ein Beamter hatte diesbezügliche Andeutungen gemacht.

Das Außenministerium in Khartum erklärte am Sonntag, entsprechende Äußerungen eines Ministeriumsmitarbeiters seien aus dem Zusammenhang gerissen worden. Die Freilassung der 27-jährigen Mariam Jahja Ibrahim Ishak hänge davon ab, ob ein Gericht die Berufung ihres Verteidigerteams annehme und zu ihren Gunsten entscheide. Das habe auch der Beamte des Außenministeriums am Samstag mitgeteilt und hinzugefügt, dass die Regierung sich nicht in Angelegenheiten der unabhängigen Justiz einmische.

Internationale Proteste gegen Todesurteil

Der ranghohe Beamte des sudanesischen Außenministeriums hatte am Samstag gesagt, Ishak, die am Dienstag im Gefängnis eine Tochter zur Welt gebracht hatte, solle „in den kommenden Tagen“ gemäß den Verfahren der Justiz und des Justizministeriums auf freien Fuß kommen. Die Inhaftierung und Verurteilung der vom Islam zum Christentum konvertierten Frau hatte international Proteste ausgelöst.

Ein Gericht in der sudanesischen Hauptstadt Khartum hatte Ishak, die bereits einen 20-monatigen Sohn hat, am 15. Mai zum Tod durch Erhängen verurteilt - mehr dazu in „Gotteslästerung“: Todesstrafe für Christin im Sudan. Die Angeklagte lehnte es ab, sich zum Islam zu bekennen und ihrem christlichen Glauben abzuschwören. Ihr Rechtsanwalt kündigte an, das Urteil durch alle Instanzen anzufechten.

Muslime: Keine Heirat mit Christen

Im Mai verurteilte ein Gericht sie zunächst zu 100 Peitschenhieben wegen der Heirat mit einem aus dem Südsudan stammenden christlichen US-Bürger wegen Ehebruchs. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde Ishak von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen, weil ihr muslimischer Vater die Familie in ihrer Kindheit verließ. Wegen ihres muslimischen Vaters wird sie von sudanesischen Behörden aber als Muslimin betrachtet. Als bekannt wurde, dass sie einen muslimischen Vater hatte, erhielt sie zusätzlich die Todesstrafe wegen Glaubensabfalls.

Laut der sudanesischen Auslegung der Scharia, des islamischen Rechts, darf eine Muslimin keinen Christen heiraten. Tut sie es dennoch, wird dies als Ehebruch gewertet. Nach islamischem Recht darf die junge Frau ihr Baby zwei Jahre lang aufziehen, bevor die Strafe vollzogen wird.

Bei der Geburt angekettet

Ishaks Ehemann Daniel Wani sagte dem britischen Sender BBC am Sonntag, seine Frau sei während der Geburt ihres zweiten Kindes in der Krankenstation des Gefängnisses an den Beinen angekettet gewesen. Besorgt äußerte er sich über die Verfassung ihres gemeinsamen 20 Monate alten Sohnes. Der Bub habe sich in den Monaten der Inhaftierung seiner Mutter „sehr verändert“. Das Kind lebt mit Ishak im Gefängnis, weil der zuständige Richter Wani aufgrund seines Christseins das Sorgerecht absprach.

religion.ORF.at/AFP/KAP

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