Todesurteil gegen Christin: Druck auf Sudan wächst

Im Fall der zum Tode verurteilten Christin Mariam Jahja Ibrahim Ishag im Sudan wächst der Druck auf die Regierung: Menschenrechtsorganisationen fordern die Freilassung der zweifachen Mutter.

Die Organisationen brachten einem Bericht der englischen Zeitung „The Guardian“ (Montag-Ausgabe) zufolge am Montag eine formelle Beschwerde gegen die Regierung ein, worin sie den Vorwurf gegen die Behörden erhoben, zahlreiche Verletzungen der Grundrechte zu verantworten. Die Todesstrafe, die gegen Ibrahim Ishag, die seit Februar im Gefängnis ist, verhängt wurde, solle ausgesetzt werden, sie und ihre beiden mit ihr inhaftierten Kinder sollten unverzüglich freigelassen werden, lauten die Forderungen.

„Grundrechte verletzt“

Die vier Organisationen, das African Centre of Justice and Peace Studies, die Sudanese Organisation for Development and Rehabilitation, die Sudanese Human Rights Initiative und das Justice Centre for Advocacy and Legal Consultancy beriefen sich dabei auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, auch „Banjul-Charta“ genannt. Die in dieser von der Regierung in der Hauptstadt Khartum im Jahr 1986 ratifizierten Charta festgelegten Grundrecht seinen im Fall Ibrahim Ishags verletzt worden, so die Organisationen in Zusammenarbeit mit der Londoner Antifoltergruppierung Redress dem „Guardian“ zufolge.

Die Sudanesin Meriam Ibrahim hält ihre neugeborene Tochter in den Armen

APA/EPA/STR

Mariam Jahja Ibrahim Ishag mit ihrer neugeborenen Tochter

Dieser Schritt folgte auf die Feststellung vom Sonntag, eine Freilassung der wegen Abfalls vom islamischen Glauben zum Tod verurteilten Christin werde nicht erwogen. Ein Beamter hatte diesbezügliche Andeutungen gemacht. Das Außenministerium in Khartum erklärte am Sonntag, entsprechende Äußerungen eines Ministeriumsmitarbeiters seien aus dem Zusammenhang gerissen worden.

Ein Gericht in Khartum hatte Ishag, die eine wenige Tage alte, in der Haft geborene Tochter und einen 20-monatigen Sohn hat, am 15. Mai zum Tod durch Erhängen verurteilt - mehr dazu in „Gotteslästerung“: Todesstrafe für Christin im Sudan. Die mit einem Christen verheiratete Angeklagte hatte es abgelehnt, sich zum Islam zu bekennen und ihrem christlichen Glauben abzuschwören. Laut der derzeit im Sudan gepflogenen Auslegung der Scharia, des islamischen Rechts, darf eine Muslimin keinen Christen heiraten. Tut sie es dennoch, wird das als Ehebruch gewertet. Für diesen wurde Ishag im Mai zu hundert Peitschenhieben verurteilt. Nach islamischem Recht darf die junge Frau ihr Baby zwei Jahre lang aufziehen, bevor die Strafe vollzogen wird.

religion.ORF.at

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