Islamgesetz: Muslimen würden drei Feiertage zustehen

Muslimen sollen laut einem Entwurf für ein neues Islamgesetz in Österreich drei gesetzliche Feiertage zustehen. Dass Anhänger des Islam mit den neuen Regelungen automatisch an diesen Tagen frei hätten, heißt dies aber nicht.

Geregelt sind die gesetzlichen Feiertage im Feiertagsruhegesetz von 1957. Demnach gibt es insgesamt 13 Feiertage - weltlich wie kirchlich. Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, sowie der Methodisten und Altkatholiken haben zusätzlich am Karfreitag frei. Bereits mehrmals hatte die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) den Wunsch nach eigenen Feiertagen geäußert, welche auch eine Integrationsmaßnahme darstellten. Dabei könnte es sich auch um unbezahlten Urlaub handeln.

Von Sonnenuntergang bis Sonnenuntergang

„Islamischen Feiertagen wird der Schutz des Staates gewährleistet. Ihre Termine richten sich nach dem islamischen Kalender“, heißt es im Islamgesetz-Entwurf der Glaubensgemeinschaft in Abstimmung mit dem Kultusamt. „Die Tage beginnen mit Sonnenuntergang und dauern bis Sonnenuntergang des folgenden Tages.“ Konkret angeführt werden das Ramadanfest (Idu l-Fitr), das Pilger-Opferfest (Idu l-Adha) und Aschura. Die Aleviten kommen auf fünf Feiertage.

Süßigkeiten zur Feier von Eid al-Fitr, am Ende des Ramadan

APA/EPA/ROBIN VAN LONKHUIJSEN

Süßigkeiten zur Feier von Eid al-Fitr, am Ende des Ramadan

Aber auch in etlichen anderen Bereichen will die Glaubensgemeinschaft mit dem Islamgesetz Rechtssicherheit schaffen. Etwa zu den islamischen Friedhöfen, wo nur mit Zustimmung der zuständigen Kultusgemeinde Bestattungen stattfinden dürften. Ein Anspruch besteht laut Entwurf auch auf Seelsorger bei Bundesheer, Strafvollzugsanstalten und öffentlichen Krankenanstalten. Nicht nur in diesem Punkt orientiert sich die Glaubensgemeinschaft eng am Israelitengesetz.

Regelung der Speisevorschriften

Geregelt werden im Entwurf zum neuen Islamgesetz auch die Speisevorschriften. „Die Religionsgesellschaften haben das Recht, in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren“, heißt es dort. Auf Muslime Rücksicht zu nehmen sei etwa bei der Heeresverpflegung, Haft- und Krankenanstalten sowie öffentlichen Schulen.

Erwartungsgemäß stärkt der Entwurf für das Islamgesetz auch die Rechtspersönlichkeit der IGGiÖ selbst als Vertreter der Muslime, aber ebenso der mittlerweile anerkannten Aleviten. Beschlossen könnte der Text noch in diesem Jahr werden, hofft IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac im Gespräch mit der APA.

religion.ORF.at/APA

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