D: Kirchenmitarbeiter dürfen erneut heiraten

Wer bei der katholischen Kirche in Deutschland arbeitet und nach einer Scheidung wieder heiratet, hat bisher mit einer Kündigung rechnen müssen. Das ändert sich jetzt. Auch Homosexuelle profitieren von der Neuregelung.

Scheidung und neuerliche standesamtliche Heirat soll in katholischen Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen nicht automatisch ein Kündigungsgrund sein. Eine Kündigung solle die Ausnahme werden - das haben die katholischen Bischöfe jetzt mit einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Auch das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besitze „nur in Ausnahmefällen Kündigungsrelevanz“, teilte die Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mit.

Chance für homosexuelle Mitarbeiter

Eine erneute Ehe oder eine Lebenspartnerschaft seien bei katholischen Mitarbeitern nur dann ein Kündigungsgrund, wenn sie ein sogenanntes „erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft“ seien und die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigten. Das kirchliche Arbeitsrecht „kennt keine Kündigungsautomatismen“, so die Bischöfe.

Die Kündigung von wiederverheirateten Mitarbeitern katholischer Einrichtungen hatte immer wieder zu langwierigen Prozessen bis vor das Bundesverfassungsgericht geführt. Mit der Neufassung werde das kirchliche Arbeitsrecht an die vielfältigen Änderungen in Rechtsprechung und Gesellschaft angepasst, teilten die Bischöfe mit.

Ausnahmen bei hoher „Loyalitätserwartung“

Im engeren kirchlichen Dienst - dazu gehören Mitarbeiter, die pastoral, katechetisch oder aufgrund einer bischöflichen Beauftragung tätig sind - gebe es aber erhöhte Loyalitätserwartungen. Hier bleibe es im Wesentlichen bei der bisherigen Rechtslage. Um eine einheitliche Anwendung der neuen Regeln sicherzustellen, sollen in den Diözesen zentrale Stellen geschaffen werden, die vor einer Kündigung konsultiert werden sollen.

Der katholische Sozialverband Caritas begrüßte die Entscheidung der Bischöfe. Sie zeige, „wie intensiv sich die Katholische Kirche mit der Lebenswirklichkeit vieler Mitarbeiter auseinandergesetzt hat“, sagte Caritas-Präsident Peter Neher.

Streikverbot für Arbeitnehmer

Die Bischöfe räumten zudem den Gewerkschaften mehr Rechte in kirchlichen Einrichtungen ein. Sie werden künftig an den Verhandlungen über die Tarife und Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen beteiligt. Die katholische Kirche setzt damit ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012 um.

Die Kirchen gehen bei den arbeitsrechtlichen Regelungen einen Sonderweg - den sogenannten Dritten Weg. Diesem Modell liegt das kirchliche Selbstverständnis zugrunde, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Umgang miteinander auf Konsens statt auf Konfrontation setzen sollten. Streiks als Druckmittel sind nicht zulässig. Dagegen klagt die Gewerkschaft Verdi vor dem Bundesverfassungsgericht.

religion.ORF.at/dpa

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