Limburg: Tebartz muss keinen Schadenersatz zahlen

Rom ließ sich mit der Entscheidung Zeit, nun steht fest: Die Kostenexplosion beim Bau der neuen Residenz in Limburg hat für den früheren Bischof Tebartz-van Elst kein weiteres Nachspiel.

Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss nach dem Finanzskandal um seinen Amtssitz keine Wiedergutmachung leisten. Der Vatikan halte „die Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht angebracht“, teilte das Bistum am Mittwoch mit. Diese Entscheidung habe der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, dem Limburger Bistumsleiter Manfred Grothe bei einem Treffen im Vatikan mitgeteilt.

Bistum akzeptiert Entscheidung

Das Bistum akzeptiere die Entscheidung Roms, dass kein Verfahren geführt werden solle, sagte ein Sprecher der Diözese. Tebartz-van Elst hatte wegen des Finanzskandals und heftiger Kritik an seinem Führungsstil im März 2014 seinen Posten auf dem Limburger Domberg verloren.

Limburger Bischofssitz (li.) und Dom (re.)

APA/EPA/dpa/Boris Roessler

Bistum Limburg

Die neue Residenz kostete rund 31 Millionen Euro - ein Vielfaches der ursprünglich geplanten Summe. Das Bistum musste wegen des Bauprojektes 3,9 Millionen Euro abschreiben. Das sei aber nicht zwingend der tatsächlich entstandene Schaden, heißt es aus Limburg. Dieser sei derzeit nicht zu beziffern.

„Der Heilige Stuhl hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Fragen rund um den Bau des Bischofshauses in Limburg befasst“, erklärte Bistumsleiter Grothe am Mittwoch. „Nun ist die Entscheidung getroffen worden, die auch Klarheit über das weitere Vorgehen der Aufarbeitung gibt.“

Noch kein Nachfolger für Tebartz

Die Diözese hatte angesichts der Kostenexplosion bereits vor mehreren Monaten in Rom die Frage nach Schadenersatz gestellt und dazu erläutert: „Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe und auf welchem Wege Forderungen gegenüber dem emeritierten Bischof erhoben werden, kann nur im Einvernehmen mit dem Vatikan erfolgen. Grundsätzlich ist bei Rechtsakten gegen einen Bischof der Heilige Stuhl zuständig“, so Grothe.

Bischofshaus Limburg

dpa/Fredrik Von Erichsen

Tebartz van-Elst wurde als "Luxus- oder „Protzbischof“ bezeichnet - sein Bischofssitz kostete 31 Millionen Euro

Weiterhin steht nicht fest, wann die Diözese einen Nachfolger für den zurückgetretenen Tebartz-van Elst bekommt. „Ich hoffe und wir arbeiten darauf hin, dass bis zum Sommer 2016 ein Bischof für Limburg vom Domkapitel gewählt und vom Heiligen Vater ernannt worden ist.“ Gemeinsames Ziel Roms und der Bistumsleitung sei, dem Neuen einen „möglichst unbelasteten“ Start ins Amt zu ermöglichen, sagte Grothe.

Weiterer Wirbel um Pensionszahlungen

Die Diözese Limburg bemüht sich hinsichtlich der Ruhestandsbezüge Tebartz-van Elsts um eine einvernehmliche Lösung mit dem Bischof. Das sagte Diözesansprecher Stephan Schnelle am Mittwoch auf Kathpress-Anfrage. Er verwies auf die Gespräche, die Administrator Grothe vergangene Woche in Rom geführt hatte.

Diese Gespräche hätten Rechtssicherheit gebracht, so Schnelle. Auch wenn Tebartz-van Elst nun als „Delegat für Katechese“ des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung eine neue Funktion habe und hierfür Gehalt beziehe, bleibe er emeritierter Bischof von Limburg. Insofern sei ihm die Diözese verpflichtet.

Schnelle erinnerte daran, dass es eine Versorgungsregelung zwischen Diözese und Tebartz-van Elst gebe, die eine Anpassung seiner Ruhestandsbezüge für den Fall vorsehe, dass er anderweitige Einkünfte habe. In den Medien kursierende Annahmen, wonach Tebartz-van Elst derzeit ein Ruhegeld in Höhe von rund 7.000 Euro und ein Delegaten-Gehalt in Höhe von etwa 3.000 Euro bezieht, wollte Schnelle nicht kommentieren.

religion.ORF.at/dpa/KAP

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